Polizei mahnt zur Anhänger-Beschilderung

Bernkastel-Kues/Zell · Zum Saisonbeginn der Arbeiten in Wäldern, auf Äckern und in den Weinbergen der Region weist die Polizei darauf hin, dass Fahrzeuganhänger nur dann zulassungsfrei sind, wenn an deren Rückseite ein sichtbares "25"-Geschwindigkeitsschild sowie ein Kennzeichen angebracht sind. Verstöße stellen Straftaten dar.

red

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