REBSCHUTZDIENST

Lage: Der Austrieb fand in Spitzenlagen um die Monatswende statt. Die vorhergesagte warme Witterung wird das Rebwachstum weiter fördern, so dass in den nächsten Tagen auch in den anderen Lagen der Austrieb, mit rund 5 bis 7 Tagen später im Vergleich zum langjährigen Mittel, erfolgen wird. Kräuselmilbe: Soweit noch nicht geschehen, sollten gefährdete Junganlagen (hier fehlen noch die Raubmilben als natürliche Gegenspieler der Schadmilben) ab sofort mit einem genehmigten Netzschwefelpräparat (zum Beispiel Thiovit Jet mit 3,6 kg/ha) behandelt werden.

Nach Erscheinen des ersten Grüns darf wegen Verbrennungsgefahr kein Öl mehr zugesetzt werden! In bereits behandelten Flächen empfehlen wir im Abstand von 10 Tagen eine weitere Behandlung. Die nachhaltigste und preisgünstigste Lösung der Milbenprobleme ist eine Ansiedlung von Raubmilben. Ein Merkblatt gibt es im Internet unter www.dlr-mosel.rlp.de. Blattgallmilbe: Bei starkem Vorjahresbefall gilt die gleiche Empfehlung wie bei der Kräuselmilbenbekämpfung. So lange kein Gescheinsbefall erfolgt, sind Blattgallen jedoch harmlos. Rote Spinne: Zur Vermeidung von Verbrennungen dürfen die Mineralöle (zum Beispiel Para-Sommer mit 4 l/ha, Promanal Neu mit 8 l/ha) oder Rapsöle (zum Beispiel Micula mit 8 l/ha) nur bis zum Entfalten des ersten Blattes eingesetzt werden. Bei 5 bis 10 Milben pro Blatt kann ein Akarizid wie Apollo (0,12 l/ha), Kiron (0,6 l/ha), Masai (0,1 kg/ha), Ordoval (0,16 kg/ha) oder Envidor (0,32 l/ha) eingesetzt werden. Durch Förderung und Schonung von Nützlingen, hauptsächlich von Raubmilben, ist eine chemische Bekämpfung meist nicht notwendig. Der wichtigste Beitrag zur Förderung der Raubmilben ist der Einsatz von raubmilbenschonenden Fungiziden. Springwurm: Bei mehr als 5 Larven pro Stock kann zwischen dem Ein- bis Dreiblattstadium eine Behandlung mit Steward (0,05 kg/ha) oder dem genehmigten Mittel Mimic (0,2 l/ha) erfolgen. Phomopsis: Wenn Befall (schwarze Punkte auf hellem einjährigen Holz und schiffchenförmige Aufreißungen) festgestellt wurde, wird ab Erscheinen des ersten Grüns und vor Regen eine Bekämpfung mit einem zugelassenen Fungizid empfohlen (zum Beispiel Delan WG 700 0,3 kg/ha, Dithane NeoTec 0,8 kg/ha, Folpan 80 WDG 0,6 kg/ha, Polyram WG 0,8 kg/ha, Flint 0,06 kg/ha). Oidium: In Parzellen mit starkem Vorjahresbefall ist ab dem 3-Blattstadium eine Behandlung mit Netz-schwefel (3,6 kg/ha) zu machen. Pheromonfallen: Der Mottenflug hat in vereinzelten Gemarkungen begonnen. Zur Überwachung des Flugverlaufs sollten die Fallen regelmäßig im Abstand von 2 Tagen kontrolliert und an unsere Adressen gemeldet werden: Frau Hank, Trier, Telefon 0651/9776-400, Fax 0651/9776-243 oder Frau Bonerz, Bernkastel-Kues, Telefon 06531/956-317. Applikationstechnik: Der Brüheaufwand beträgt maximal 400 Liter Wasser pro Hektar. Bei den Austriebsanwendungen nur im Spritzverfahren arbeiten (ohne Gebläseluftunterstützung). Auf gründliche beidseitige Benetzung achten. Gerätekontrolle: Seit dem 30. April 2004 müssen alle im Weinbau in Gebrauch befindlichen Spritz- und Sprühgeräte zur regelmäßigen Gerätekontrolle (alle 4 Kalenderhalbjahre) vorgeführt werden. Darunter fallen auch Herbizidgeräte und Schlauchspritzanlagen. Ausgenommen sind lediglich tragbare Geräte. Bei möglichen Betriebskontrollen wird auf die Gültigkeit der Plakette geachtet. Da kein einheitliches Kontrollentgelt festgelegt wurde, kann es durchaus vorteilhaft sein, Preisvergleiche zwischen den einzelnen Kontrollbetrieben anzustellen.

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