STICHWORT

Wiederkehrende Beiträge Bis zur OVG-Entscheidung konn

ten rheinland-pfälzische Kommunen seit 1986 bei der Erhebung von Beiträgen für den Straßenausbau zwischen zwei Abrechnungsmethoden wählen. Während der zuvor einzig mögliche "Einmalbeitrag" nur die Anlieger der ausgebauten Straßen belastete, ist beim "Wiederkehrenden Beitrag" ein solidarisches Umlegen der Kosten auf alle Grundstückseigentümer der Ortslage beziehungsweise einer "Abrechnungseinheit" möglich. Grundidee ist, dass Straßen ja nicht nur von Anliegern genutzt werden. Mit dem Ziel, die Beitragslast für den Einzelnen zu senken, entschied sich seither, so der Gemeinde- und Städtebund, etwa jede vierte Kommune in Rheinland-Pfalz für wiederkehrende Beiträge. Und zwar jede für sich, sodass es innerhalb einer Verbandsgemeinde weiterhin beide Verfahren geben kann und gibt. Positiver Nebeneffekt laut GStB: Durch die regelmäßigen Zahlungen, oft als Vorausleistungen, entstünden Investitionsimpulse.

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