STICHWORT

LANDESPFLEGEGESETZ: Das neue Landespflegegesetz, das der Rheinland-pfälzische Landtag am 28. April verabschiedete, setzt EU-Richtlinien zu Vogel- und Umweltschutz in Landesrecht um. Mit ihm werden 16 Prozent der rheinland-pfälzischen Landesfläche als Vogelschutz- und Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH) ausgewiesen.

80 Prozent der Fläche ist bewaldet. Das Gesetz stößt bei Grünen, Naturschutzverbänden und Bauern auf Kritik. Die Grünen sind der Meinung, dass das Gesetz nicht die Natur, sondern die Landwirtschaft schützt. Der Naturschutzbund Rheinland-Pfalz (Nabu) hat eine EU-Beschwerde gegen das Gesetz eingelegt. Er kritisiert, dass die landwirtschaftliche Nutzung innerhalb der guten fachlichen Praxis ohne weiteres geändert werden kann, da die Bewirtschaftungspläne nicht verpflichtend seien. Der Einsatz eines Allround-Herbizids sei beispielsweise möglich. Wegen der gleichen Klausel im Bundesnaturschutzgesetz habe die EU-Kommission Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht. Die Landwirtschaftskammer kritisiert, dass das Gesetz bei Auflagen für Bauern zwar Entschädigungszahlungen vorsehe, dass diese jedoch einfach zu umgehen seien.

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