STICHWORT

Sabbatjahr Wer im Staatsdienst arbeitet, kann bis spätestens Ende Februar eines Jahres den Antrag auf ein Sabbatjahr stellen. Wird er bewilligt, läuft ab dem folgenden Sommer die Zeit.

Drei Jahre lang wird bei voller Arbeitszeit nur Dreiviertel des Gehaltes ausgezahlt. Der auf diese Weise angesparte Betrag beträgt 36 Mal ein Viertel Gehalt: Genug, um im Verlauf des Sabbatjahres weiterhin Monat für Monat Dreiviertel des Gehaltes ausgezahlt zu bekommen. In fast allen Ländern der Welt genügt die Eurocheck-Karte, um das Geld vom deutschen Konto abzuheben. Auch einige große Firmen gestatten ihren Mitarbeitern inzwischen eine solche Auszeit.(peg)

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort