Sexueller Missbrauch

WITTLICH. (mai) Wegen sexuellen Missbrauchs wurde ein Mann aus dem Kreis Bernkastel-Wittlich zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren ohne Bewährung verurteilt. Dem 64-jährigen Arbeitslosen wurde vorgeworfen zwei Mädchen aus der Nachbarschaft im Alter von fünf und neun Jahren unsittlich berührt zu haben.

Laut Richter Josef Thul vom Amtsgericht Wittlich war der Angeklagte geständig. Das relativ hohe Strafmaß begründete das Gericht damit, dass bei der Einstellung des Angeklagten das Risiko einer Wiederholungstat nicht von der Hand zu weisen sei. Der Angeklagte hatte angegeben, weitere Taten dadurch vermeiden zu wollen, dass in Zukunft immer jemand bei ihm sei. Das Gericht kritisierte, dass der Beschuldigte nicht aktiv an sich arbeiten wollte. Innerhalb einer Woche kann gegen das Urteil Berufung eingelegt werden. Der Haftbefehl gegen den Mann ist gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden.

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