Stolperfallen für Fußgänger

Zum Bericht "Was tun mit der 250 000-Euro-Erbschaft?" (TV vom 21. Februar):

Im Zusammenhang mit der 250 000-Euro-Erbschaft schließe ich mich der Meinung von Horst Schreiber an. Die Moselpromenade bedarf dringendst einer Renovierung. Die an verschiedenen Abschnitten bestehenden Unebenheiten sind für alte und behinderte Fußgänger Stolperfallen. Das Befahren des Fußweges mit einem Rollator oder mit dem Rollstuhl ist weder für den, der schiebt, ein Vergnügen, erst recht aber nicht für den meist ohnehin schmerzgeplagten (Wirbelsäule, Hüfte, Muskulatur) alten und behinderten Menschen, der in seinem Beförderungsmittel zusätzlich wegen des rissigen und löchrigen Asphaltbelages durchgerüttelt wird.Kaum ein Auto- beziehungsweise Radfahrer wird verstehen, warum die Beförderung eines Heimbewohners auf die Straße verlegt wurde, da doch ein "toller Fußweg" an der Mosel entlang führt. Ingeborg HellbeckTraben-Trarbach (Anmerkung der Redaktion: Die Erbschaft an die Stadt ist unter anderem an die Bedingung geknüpft, das Geld für die Erhaltung und Restaurierung von Kunstdenkmälern und denkmalgeschützten Gebäuden im Stadtgebiet zu verwenden.) ERBSCHAFT

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