Tausch von nicht stilllegungsfähigen Flächen möglich
Wittlich. (red) Landwirte, die an der Betriebsprämienregelung teilnehmen, haben die Möglichkeit, einen Tausch von nicht stilllegungsfähigen Flächen gegen stilllegungsfähige Flächen bei den Kreisverwaltungen zu beantragen.
22.09.2008
, 21:37 Uhr
Der Antrag muss bis spätestens 1. Dezember bei der Kreisverwaltung eingegangen sein. Der Tausch ist nur innerhalb des eigenen Unternehmens möglich. Bei Pachtflächen ist das Einverständnis des Verpächters einzuholen. Die Antragsformulare sind bei der Kreisverwaltung, Fachbereich Landwirtschaft und Weinbau, erhältlich.
Infos bei Bianca Schreiber unter Telefon 06571/14421 oder per Email an Bianca.Schreiber@Bernkastel-Wittlich.de.