VERKEHR

TRABEN-TRARBACH. Auf dem falschen Weg befinden sich immer wieder Radfahrer, die die Moselbrücke überqueren. Nur Kindern bis zehn Jahren ist das Befahren der Gehwege erlaubt, die Erwachsenen müssen die Straße benutzen. Doch in der Annahme, dass die Aussichtskanzeln durchgehend sind und den Fußgängern vorbehalten, werden seit Fertigstellung der neuen Brücke die Gehwege munter von Fahrradfahrern benutzt. "Das ist ein großes Ärgernis", sagt die Traben-Trarbacher Polizei, der das Problem bekannt ist. Wann immer sie Radler auf dem Gehweg ertappten, sprächen sie diese an, doch oft werde der Appell zum Absteigen "ungut" von ihnen aufgenommen. Je nach Behinderung drohen den Falschfahrern Geldbußen von zehn bis 20 Euro. Das gilt auch für das Befahren der Gehwege an der Trabener Moselpromenade, die ebenfalls gerne von Radfahrern benutzt werden, obwohl dort entsprechende Schilder auf ein Fahrverbot hinweisen. (G.K.-B)/Foto: Gerda Knorrn-Belitz

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