Vereine genießen Privilegien

TRIER. (tkl) Eingetragene Vereine genießen in Deutschland Privilegien. Sie sind juristische Personen, und wenn sie gemeinnützig sind, steuerlich begünstigt. Doch um diese Privilegien genießen zu können, müssen sie bestimmte Pflichten erfüllen.

Eingetragene Vereine müssen eine verbindliche Satzung haben, sie ist die Verfassung des Vereins. In ihr muss der Name des Vereins stehen, sein Zweck sowie sein Sitz. Daneben muss sie Bestimmungen über den Ein- und Austritt von Mitgliedern enthalten, sowie Auskunft geben, ob und in welcher Höhe Beiträge von Mitgliedern zu entrichten sind. Für eingetragene Vereine ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass sie einen Vorstand haben müssen. Er vertritt den Verein nach innen und außen und ist befugt, im Namen des Vereins geschäftlich tätig zu werden. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und ihm obliegt die Geschäftsführung des Vereins. Über die Zuständigkeit sowie die Anzahl der Personen, die den Vorstand bilden, entscheidet die Satzung des jeweiligen Vereins. Gewählt wird der Vorstand vom obersten Organ eines Vereins, der Mitgliederversammlung beziehungsweise bei größeren Vereinen der Hauptversammlung. Die Mitgliederversammlungen finden meist einmal im Jahr statt. Sie kann die Satzung ändern und auch den Verein auflösen. Dazu ist eine Mehrheit von drei Vierteln der Anwesenden erforderlich.

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