Agrarförderung: Termin beachten

BERNKASTEL-WITTLICH. (red) Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich teilt mit, dass Anträge für bestimmte Agrarfördergelder bis 15. Mai eingereicht sein müssen. Dazu zählen Anträge für Flächenzahlungen, Prämien für Eiweiß- und Energiepflanzen, Ausgleichszulagen in benachteiligten Gebieten und Anträge für die Weitergewährung der Zuwendungen in den Flankierenden Maßnahmen (FUL) - einschließlich der Steillagenförderung 2004. Die einzelnen Förderanträge mit Flächennachweis müssen bis Samstag, 15. Mai, der Kreisverwaltung vorliegen.

Eine verspätete Abgabe der Anträge und des Flächennachweises führt zum Verlust der Förderprämien. Nur innerhalb der Antragsfrist können Unklarheiten geklärt und Fehler ohne Nachteile für die Antragsteller berichtigt werden. Für Rückfragen steht Edmund Hohns, Telefon 06571/14417, E-Mail: edmund.hohns@bernkastel-wittlich.de zur Verfügung.

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