Anträge einreichen

BERNKASTEL-WITTLICH. (red) In den nächsten Wochen werden verstärkt Erntehelfer aus Osteuropa zur Traubenlese einreisen und die hierfür erforderliche Arbeitserlaubnis bei der Agentur für Arbeit beantragen.

Um den Saisonbetrieben der Region die Beantragung zu erleichtern, empfiehlt die Agentur für Arbeit, die Anträge möglichst auf dem Postweg einzureichen. Hierzu muss dem Antrag lediglich eine Kopie des Ausweises des Arbeitnehmers sowie eine Kopie der von der ausländischen Partnerverwaltung abgezeichneten Einstellungszusage/Arbeitsvertrag beigefügt werden. Da eine Arbeitsgenehmigung erst ab Eingang des Antrags bei der Agentur erteilt werden kann, müssen die Anträge rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden. Seitens der Agentur wird außerdem darauf hingewiesen, dass auf jeden Fall die Sozialversicherungsnummer des Arbeitnehmers im Antrag anzugeben ist. Sollte diese bei Antragstellung noch nicht vorliegen, kann sie auch nachträglich mitgeteilt werden. In diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, dass bei Betrieben, die über mehrere Betriebsnummern verfügen, die Beantragung der Arbeitserlaubnis und die Meldung zur Sozialversicherung unter derselben Betriebsnummer erfolgen müssen. Nach wie vor stehen neben der Agentur für Arbeit Trier auch die Geschäftsstellen in der gesamten Region als Ansprechpartner zur Verfügung. Kontakt: Agentur für Arbeit Trier, Dasbachstraße 9, 54292 Trier, Telefon 0651/205-3800.

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