Anträge einreichen

BERNKASTEL-WITTLICH. (red) Ab sofort können wieder Anträge auf Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierung von Rebflächen nach der EU-Weinmarkt-Ordnung für Maßnahmen in Flurbereinigungs-Gebieten mit Pflanzung im Jahre 2006 gestellt werden. Die Anträge müssen bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich in Wittlich bis Samstag, 15. April, eingereicht werden.

Später eingehende Anträge können für die Pflanzperiode 2006 nicht mehr berücksichtigt werden, wie die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich mitteilt. Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen förderfähig: Verbesserung der Bewirtschaftung von Wiederbepflanzungsflächen nach durchgeführter Bodenordnung (Maßnahmen 19 und 20) und Reduzierung des Ertragspotenzials in Flachlagen sowie Steil- und Steilstlagen durch Erstellung einer modernen Rebanlage. Förderfähig sind Wiederanpflanzungen nur auf solchen Flächen, die im Flurbereinigungsplan als Weinbauflächen ausgewiesen sind oder sich aus der Mitteilung der vorläufigen Besitzeinweisung als solche ergeben. Verbesserung der Bewirtschaftung von Steil- und Steilstlagen durch Schaffung deutlich größerer Bewirtschaftungseinheiten als moderne Drahtrahmenanlagen in Bodenordnungsverfahren (Maßnahme 22). Die Verbesserung wird durch die wesentlich größeren Bewirtschaftungseinheiten erreicht. Gleichzeitig wird die Erhaltung von wertvollen Steillagenflächen gefördert. Das Antragsverfahren 2006/2007 für die Umstrukturierung von Rebflächen außerhalb von Flurbereinigungsgebieten für die Pflanzperiode 2007 wird wegen der noch fehlenden Finanzierungszusage der EU frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2006 eröffnet werden. Antragsformulare sind bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich in Wittlich, Fachbereich 51, Edmund Hohns, Telefon 06571/14417, E-Mail edmund.hohns@bernkastel-wittlich.de erhältlich.

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