KURZ

FÖRDERUNG: Das Land Rheinland-Pfalz erweitert den Personenkreis, der für den Bau oder Kauf eines Eigenheims (Haus, Wohnung) einen verbilligten Zins und eine Zinsgarantie erhalten kann.

Im so genannten Hausbankenverfahren gelten nun weniger strenge Regelungen. Im Hausbankenverfahren schließt der Häuslebauer einen Darlehensvertrag mit einem Geldinstitut. Das Land subventioniert dann die Zinsen so, dass der Antragsteller zehn Jahre lang nur ein Prozent Zinsen zahlt, fünf weitere Jahre nur drei Prozent. Gegenüber dem finanzierenden Geldinstitut übernimmt das Land eine Bürgschaft. Weitere Infos gibt es im Internet unter www.fm.rlp.de, telefonisch unter 06131/164392, oder bei den Förderstellen der Stadt- und Kreisverwaltungen.

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