Luxemburger Ferien Pflicht

Luxemburg/Trier. (red) Handwerksbetriebe aus der Region, die auch in Luxemburg arbeiten, müssen die Bauferien im Großherzogtum einhalten. Die Ferien im "Ländchen" gehen vom 28. Juli bis 18. August, und die Arbeiten müssen in diesem Zeitraum ruhen, so die Handwerkskammer Trier (HWK).

Von dieser Regelung sind folgende Gewerke im Einzelnen betroffen: Hoch- und Tiefbau, Sanitär-, Heizung- und Klimahandwerk sowie Fassadenarbeiten (außer Anstricharbeiten). Ausnahmeregelungen sind nur in Einzelfällen möglich. Die dazu nötigen Anträge müssen vorher schriftlich an die Gewerbeaufsicht Luxemburg gerichtet werden. Informationen zu den Bauferien gibt es unter www.itm.public.lu oder bei der HWK, Telefon 0651/207107, oder E-Mail an mkaesler@hwk-trier.de.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort