Private Dorferneuerung schafft Arbeitsplätze

BERNKASTEL-WITTLICH. (red) Die Erhaltung lebenswerter und zukunftsfähiger Dörfer im ländlichen Raum ist das Ziel der Dorferneuerung. Das Ortsbild, der unverwechselbare Charakter der Dörfer, wird im Landkreis durch alte Bauern- und Winzerhäuser geprägt. Die Erhaltung, aber auch der Um- und Ausbau dieser wertvollen Bausubstanz und anderer das Ortsbild bestimmender Gebäude wird durch öffentliche Zuschüsse unterstützt.

Im vergangenen Jahr flossen für 62 private Dorferneuerungsmaßnahmen rund 700 000 Euro an Bundes- und Landesmitteln. Zusammen mit den privaten Investitionen wurden in diesem Jahr rund fünf Millionen Euro zur Erhaltung und Gestaltung bestehender Bausubstanz eingesetzt, die auch Arbeisplätze schaffen. Denn die Restaurierung und Sanierung dieser Objekte wird größtenteils vom örtlichen Handwerk, Baugewerbe und Baustoffhandel übernommen. Nicht zu unterschätzen ist auch die positive Auswirkung liebevoll erhaltener Dörfer auf den Tourismus. Mehr als 100 Gemeinden im Landkreis verfügen über ein Dorferneuerungskonzept. Damit sind auch die Voraussetzungen für die Möglichkeiten der Förderung privater Maßnahmen gegeben. Hierzu zählen unter anderem der Aus-, Um- oder Anbau älterer orts- und landschaftsprägender oder öffentlich bedeutsamer Gebäude mit Hof- und Grünflächen, die Schaffung von neuem Wohnraum in Ortskernen durch Umnutzung leerstehender Bausubstanz oder Schließung von Baulücken, die Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden bestehender oder ehemaliger land- und forstwirtschaftlicher Betriebe mit orts- und landschaftsprägendem Charakter einschließlich Hof- und Grünflächen, die bauliche Maßnahmen innerhalb der Ortslage zur Erhaltung und Neueinrichtung wohnstättennaher Arbeitsplätze, die bedarfsgerechte örtliche Grundversorgung (zum Beispiel Lebensmittel) und die bauliche Anpassung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe an die Erfordernisse zeitgerechten Wohnens und Arbeitens, zum Schutz nachteiliger Einwirkungen von außen oder an das Ortsbild oder die Landschaft. Der Zuschuss beträgt 15 bis 30 Prozent der förderfähigen Kosten (höchstens 20 452 Euro). Wichtig ist, dass mit der Baumaßnahme erst begonnen werden darf, wenn der Antrag bewilligt wurde. Die Antragstellung erfolgt bei den Verbandsgemeinden, der Stadt Wittlich für die Stadtteile und der Gemeindeverwaltung Morbach. Bei diesen Stellen und bei der Kreisverwaltung erhalten Interessierte auch die Antragsunterlagen. Info: Marina Kornfeld, 06571/14310, E-Mail: Marina.Kornfeld@Bernkastel-Wittlich.de und Doris Weinand, Telefon 06571/14379, E-Mail: Doris.Weinand@Bernkastel-Wittlich.de.

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