STICHWORT

GAP Eine Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) schrieben die Mitgliedsländer bereits 1957 im EWG-Vertrag fest. Damals sollte die GAP die landwirtschaftliche Produktion steigern, angemessene Einkommen in der Landwirtschaft sichern und die Verbraucher mit ausreichend Nahrungsmitteln zu vernünftigen Preisen versorgen.

Der Agrarministerrat der EU beschloss im Juni 2003 eine grundlegende Reform. Zentrale Punkte der Neuregelung sind die Entkopplung der Direktzahlungen von der Produktion, stärkere Förderung des ländlichen Raums durch Mittelumschichtung im Rahmen der so genannten Modulation und die Bindung der Direktzahlungen an die Einhaltung von Umwelt-, Tierschutz- und Qualitätsvorschriften. Eckpunkt in der GAP-Reform ist laut Klaus Mugele, Vizepräsident des Landesbauernverbandees Baden-Württemberg, ist das Prinzip der Entkopplung der Prämien von der Produktion. Bei Rindfleisch ist dies neu, im Ackerbau nicht. Bei der Milcherzeugung wird sofort entkoppelt. Die Reform, die zum 1. Januar 2005 umgesetzt wird, bedeutet nach Ansicht Mugeles einen kompletten Systemwechsel. In 2005 erhält der Landwirt einen Zahlungsanspruch für eine Direktzahlung, errechnet aus der bewirtschafteten Fläche, aus historischen Tierzahlen (2000 bis 2002) und der aktuellen Milchquote. Diesen Anspruch kann er so lange geltend machen, wie er die gleiche Fläche bewirtschaftet, theoretisch auch ohne Produktion. Neu ist, dass die EU-Mitgliedsstaaten einen großen Spielraum in der Ausgestaltung der Regeln erhalten haben. Es gibt keine EU-einheitliche Umsetzung. Hinter dem Begriff "Cross Compliance" verbirgt sich die Tatsache, dass Landwirte nicht nur zahlreiche Verordnungen in Sachen Tier-, Umweltschutz und Qualität einhalten und dokumentieren müssen. Bei Verstößen drohen zudem empfindliche Sanktionen. (iro)

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