Vermittlungsgutscheine für Arbeitslose

Trier/Saarbrücken. (red) Die Regelungen zu Vermittlungsgutscheinen für Arbeitslose sind verlängert worden. Darauf weist die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit Rheinland-Pfalz-Saarland in Saarbrücken hin.

Bereits seit 2002 können Arbeitslose mit Hilfe von Vermittlungsgutscheinen kostenlos die Dienstleistungen von privaten Arbeitsvermittlern nutzen. Nach dem Willen des Gesetzgebers wird es die Gutscheine nun auch über den 1. Januar 2008 hinaus geben. Die Gutschein-Regelung wurde bis Ende 2010 verlängert, zugleich wurden jedoch auch die Voraussetzungen etwas geändert. Den Gutschein erhält, wer in drei Monaten zwei Monate arbeitslos war. Bisher war nur eine Dauer von sechs Wochen Arbeitslosigkeit innerhalb der Drei-Monatsfrist gefordert. Neu ist auch, dass der Gesetzgeber den Agenturen für Arbeit und den Arbeitsgemeinschaften die Möglichkeit einräumt, bei Integrationen von Langzeitarbeitslosen und behinderten Menschen statt 2000 Euro nun bis zu 2500 Euro zu zahlen. Nach Angaben der Regionaldirektion wurden bis November 2007 in Rheinland-Pfalz in 8200 Fällen Prämien an private Arbeitsvermittler gezahlt. Weitere Informationen zu den Vermittlungsgutscheinen bei den Agenturen für Arbeit und im Internet unter www.arbeitsagentur.de

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