Zu wenig Viehfutter

BERNKASTEL-WITTLICH. Laut Landwirtschaftsministerium hat die EU-Kommission, um Versorgungsengpässen in den Futterbaubetrieben entgegen zu wirken, einer Nutzung des Aufwuchses auf stillgelegten Flächen als Viehfutter zugestimmt.

Darauf weist der Fachbereich Landwirtschaft und Weinbau der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hin. Die Futterpflanzen waren durch die besonderen Witterungsbedingungen so stark im Wachstum gehemmt, dass erhebliche Mindererträge auf den normalen Futterflächen eingetreten sind und deshalb die Futterversorgung der Viehbestände in weiten Teilen des Landes nicht sichergestellt werden konnte. Der erste Schnitt der Grünlandflächen hat zum Teil nur rund ein Drittel der ansonsten ortsüblichen Futtermenge erbracht. Auf stillgelegten Flächen dürfen normalerweise keine Nutzpflanzen für Lebensmittel oder zum Verfüttern angebaut werden, der Aufwuchs dient lediglich der Gründüngung. Ziel dieser Regelung ist die Marktentlastung. Die Flächen können in diesem Jahr nunmehr ohne gesonderten Antrag beziehungsweise Meldung genutzt werden. Beanstandungen aufgrund bewirtschafteter Stilllegungsflächen während einer eventuellen Vor-Ort-Kontrolle durch den Prüfdienst der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) erfolgen nicht.

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