Auf Nummer sicher im Karneval: Verbandsgemeinde Prüm führt Gutachtenpflicht für Fastnachtswagen ein

Prüm · Karnevalisten aufgepasst: Ab sofort müssen alle Wagen, die bei einem Karnevalsumzug mitfahren, auch in der Verbandsgemeinde Prüm von einem Sachverständigen geprüft werden.

Prüm. Knapp zwei Wochen bleiben den Narren, um sich auf den Beginn der Karnevalssession vorzubereiten - am Elften Elften geht es wieder los. In vielen Orten laufen die Planungen auf Hochtouren, auch schon für den Straßenkarneval im Februar.
In der Verbandsgemeinde (VG) Prüm müssen Karnevalisten, die mit einem eigenen Wagen bei einem Umzug mitfahren wollen, ab sofort beim Wagenbau aufpassen - mancher Aufbau, der bisher vielleicht mit einem zugedrückten Auge noch auf die Straße kam, wird beim nächsten "Zoch" nicht mehr mitfahren dürfen - die Veranstalter müssen sich nämlich nun auch in der VG Prüm von Zugteilnehmern ein Gutachten über die Verkehrssicherheit ihrer Fahrzeuge zeigen lassen.Viel Arbeit für Sachverständige



Die Verbandsgemeinde Prüm hat Ortsgemeinden und Vereine darauf hingewiesen, dass nur noch Wagen zugelassen sind, die entweder über eine gültige Betriebserlaubnis verfügen oder von einem amtlich anerkannten Sachverständigen geprüft wurden. Das Problem: Angesichts von Geländern, Türmen, nachgebauten Schiffen und großen Pappfiguren, die so manchen Wagen als ganzer Stolz der Jecken zieren, ist eine Betriebserlaubnis schnell erloschen - es bleibt nur noch die Vorführung vor einem Sachverständigen. Wobei die Regeln durchaus überschaubar sind - ein Merkblatt, das im VG-Rathaus oder im Internet zu bekommen ist, erklärt detailliert, was verboten ist (siehe Extra).
Wichtig sei, so betont der VG-Mitarbeiter Peter Hillen, dass sich die Gruppen frühzeitig bei einem Sachverständigen ihrer Wahl melden. "Zum einen, damit der einschätzen kann, wie viel Arbeit er haben wird, aber auch, um sich gegebenenfalls zusammenzuschließen und Kosten für die Anfahrt des Gutachters zu sparen", sagt Hillen. Allein bei den fünf großen Umzügen in Prüm, Bleialf, Schönecken, Olzheim und Gondenbrett fuhren im letzten Karneval insgesamt 149 Wagen mit - es gibt also viel zu tun für die Gutachter. "Niemandem soll das Feiern verboten werden. Uns ist wichtig klarzustellen, dass wir nicht den Karneval ausmerzen wollen - nur die Sicherheit steht für uns im Vordergrund", sagt er.
An den Regeln habe sich im Grunde nichts geändert. Schon immer seien die Zugveranstalter auf die Beachtung des Merkblattes hingewiesen worden: "In der Regel funktionierte das wohl auch gut, wir haben nur irgendwann bemerkt, dass wir eine Art Insel sind. Die Nachbargemeinden fordern schon länger Gutachten. Nach und nach bemerkten wir aber, dass es verschiedene Gruppen gab, die beispielsweise nicht in Arzfeld mitfahren wollten, einfach weil dort der Nachweis eines Sachverständigen verlangt wird." Das sei schon auffällig gewesen und habe Fragen aufgeworfen. Vor Einführung der Gutachtenpflicht habe die VG alle Vereine und Ortsgemeinden angeschrieben und deren Vertreter zum Gespräch gebeten. "Wir erklärten das Problem und stellten die Pläne vor. Sie wurden für gut befunden", sagt Hillen.
Mit der neuen Regelung seien letztlich nun auch die Vereine als Veranstalter auf der sicheren Seite, sagt er. Sollte nämlich etwas passieren, wären sie ja in der Verantwortung: "Wie im Übrigen an erster Stelle auch der Fahrer." Er müsse für die Sicherheit als Erster garantieren.
Gerhard Begon, Erster Vorsitzender der Karnevalsgesellschaft (KG) Bleialf, blickt zwiespältig auf die Gutachtenpflicht. "Sie ist leider notwendig. Unser Vorstand findet aber schade, dass für die Sicherheit Verordnungen gebraucht werden", sagt er. Diese bringe beispielsweise weitere Kosten mit sich, löse aber wichtigere Probleme nicht. "Gut, die Sicherheit ist nun garantiert, aber das größere Thema Lautstärke bleibt zum Beispiel unangetastet."Meinung

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Was kann nicht alles bei einem Karnevalsumzug schiefgehen? Man will den Teufel nicht an die Wand malen, aber was käme auf die Karnevalisten zu, wenn wirklich mal etwas passiert und anschließend festgestellt würde, dass der Festwagen nicht verkehrssicher war? Dass jemand wegen zu viel Vertrauens und zu wenig Kontrolle zu Schaden käme, wäre ohne Frage tragisch, die Flut an Verordnungen als Reaktion auf einen Unfall, wären aber auch eine Katastrophe für die Zukunft des Straßenkarnevals. Ein wie jetzt gefordertes Gutachten mag lästig sein, es dient aber der Sicherheit aller - sogar des Brauchtums an sich. f.auffenberg@gmx.deExtra

Das "Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen" legt fest, dass bei Umzügen nur Fahrzeuge mit einer gültigen Betriebserlaubnis benutzt werden dürfen. Einzige Ausnahme: Sie überschreiten von ihrer Bauart nicht eine Höchstgeschwindigkeit von sechs Stundenkilometern. Fahrzeuge, die wesentlich verändert wurden und auf denen Personen befördert werden, müssen nun verbindlich von einem amtlichen Sachverständigen geprüft werden. Jedes Fahrzeug muss versichert sein. Das Gutachten muss mit den Anmeldungen beim Veranstalter eingereicht werden. Das Merkblatt ist im Rathaus der Verbandsgemeinde Prüm oder im Internet auf www.pruem.de erhältlich. aff

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