Das Ende des Forstamts in der Eifel?

Prüm · Das Urteil aus Düsseldorf im Kartellverfahren gegen Baden-Württemberg kann Folgen auch für die Waldbauern in der Eifel haben.

 Waldstück am Forsthaus Schneifel. TV-Foto: Fritz-Peter Linden

Waldstück am Forsthaus Schneifel. TV-Foto: Fritz-Peter Linden

Foto: (e_pruem )

Prüm "Die Entscheidung halte ich schlicht für falsch", sagt Aloysius Söhngen. Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde spricht als Vorsitzender des Waldbauvereins Prüm mit mehr als 3500 Mitgliedern und als stellvertretender Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebunds Rheinland-Pfalz.
Die Entscheidung: Das ist das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf, das im März dem Bundeskartellamt Recht gab (der TV berichtete): Die Behörde hatte dem Land Baden-Württemberg untersagt, über seine Forstämter nicht nur Holz aus staatlichen Beständen, sondern auch aus privaten und kommunalen Wäldern zu vermarkten, sofern es dabei um Flächen von mehr als 100 Hektar geht.

Auf den ersten Blick kein Problem für die Eifeler, oder? Dort geschieht das nicht, die Privatbesitzer verkaufen ihre Ernte gesammelt über ihre eigene Gesellschaft, die Prümer Wald und Holz GmbH, in Bitburg ist es genauso.
Allerdings vermarktet das Forstamt Prüm auch Holz aus Gemeindewald - und einige Kommunen besitzen Flächen, die größer sind als 100 Hektar. Gemeinden wie Wallersheim, Sellerich, Schönecken, Feuerscheid, Weinsheim, Bleialf, Schwirzheim und weitere Orte aus den Verbandsgemeinden Arzfeld und Prüm müssten also auch aus der Betreuung raus und eine eigene Forstorganisation aufbauen.

Außerdem, und das betrifft dann alle: Gericht und Kartellamt betrachten auch die vorgelagerten Leistungen, die das Forstamt erbringt (etwa Beratung und Auszeichnen von Bäumen), als Teil der Vermarktung. Und an diesem Punkt wird es auch für andere Bundesländer - und damit auch für die Eifeler - kritisch: Bleibt es beim Urteil, ist die gesamte bisherige Kooperation zwischen Forstamt, Gemeinden und Privateigentümern in der Waldbewirtschaftung gesetzeswidrig.

Die Folgen? "Gravierend", sagt Söhngen: "Hauptleidtragende sind die Kleinwaldbesitzer." Denn die staatlichen Förster dürften ihnen dann in ihren Wäldern nicht mehr zur Seite stehen, sie müssten dann selbst Fachleute anheuern und bezahlen. Ein kleiner Privatwald sei dann nicht mehr profitabel zu bewirtschaften.
Söhngens größte Angst: "Dass viele Kleinprivatwaldbesitzer dann ihr Eigentum aufgeben und an irgendwen verkaufen. Wir als (Waldbau-) Verein sind nicht in der Lage zu leisten, was der Forst an Privatwaldbetreuung leistet."

Und selbst die Forstämter in ihrer bisherigen Form stünden auf der Kippe: 44 gebe es derzeit in Rheinland-Pfalz, sagt der Prümer Forstamtsleiter Peter Wind. "Wenn die sich nur noch um den Staatswald kümmern, bleiben davon maximal noch zehn übrig." Beispiel Forstamt Prüm: Dort betreuen die Mitarbeiter 20 000 Hektar Waldfläche. 60 Prozent davon, 12 000 Hektar, sind im Besitz vieler meist Kleinparzellen-Eigentümer. Die übrigen 8000 Hektar verteilen sich je zur Hälfte auf kommunale Bestände und auf den Staatswald. Ein Forstamt also für nur noch 4000 Hektar "hätte keine Existenzgrundlage", sagt Wind. "Das kannst du knicken."
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat das Düssedorfer Urteil ebenfalls kritisiert. Hintergrund: Der Bundestag hatte im Dezember eine Änderung des Waldgesetzes beschlossen, derzufolge die oben erwähnten "vorgelagerten Leistungen" der Forstämter nicht zur Vermarktung zählen und damit erlaubt bleiben.

Das Gericht in Düsseldorf setzte sich darüber jedoch hinweg. Begründung: Die Änderung verstoße gegen das übergeordnete EU-Recht. In Berlin allerdings sieht man das anders. Die vorgelagerten Tätigkeiten, heißt es in einem Kommentar zum Gerichtsurteil, seien eben keine "Beeinträchtigung des innergemeinschaftlichen Handels", zudem sei den Mitgliedsstaaten im "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union" ein gesetzgeberischer Gestattungsspielraum "ausdrücklich eröffnet".

Wie geht es nun weiter? Das Land Baden-Württemberg wird das Urteil - es ist noch nicht rechtskräftig - nicht akzeptieren und klagt nun vor dem Bundesgerichtshof. Dessen Entscheidung, sagt Aloysius Söhngen, sei erst einmal abzuwarten. Und im Forstamt Prüm, sagt Peter Wind, "machen wir bis auf weiteres den Job, den wir schon die ganze Zeit machen. Ich sehe keinen Anlass, im vorauseilenden Gehorsam irgendetwas anderes zu machen."KommentarMeinung

So kriegt man sie alle klein
Das Düsseldorfer Urteil nützt vor allem den großen Waldbesitzern, die sich ihre eigenen Förster leisten können. Deren Konkurrenz wird massiv geschwächt: Denn die Kommunen und Eigentümer kleiner Parzellen können sich am Markt bisher nur behaupten, weil sie gemeinsam agieren - und ihnen die Revierförster dabei helfen, ihre Flächen nicht nur profitabel, sondern auch vorausschauend und langfristig (Stichwort Nachhaltigkeit) zu bewirtschaften. Das alles gerät jetzt in Gefahr. Und das ist Recht. Echt? f.linden@volksfreund.deExtra: ALLES EIN BISSCHEN KLEINER ALS WOANDERS


Rheinland-Pfalz, sagt Peter Wind, "ist das Kleinstprivatwaldland Deutschlands". Mehr als 300 000 Waldbesitzer haben zusammen Flächen in einer Größe von rund 200 000 Hektar. Hinzu kommen etwa 2000 Gemeinden mit durchschnittlich etwa 200 Hektar Waldeigentum. Fast die Hälfte des Landes, 42 Prozent der Fläche, ist mit Wald bedeckt. Gleichauf: Hessen. Kein Bundesland hat mehr Wald als diese beiden.

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