Der Tod ist eben kein angenehmes Thema

Jünkerath-Glaadt · Die Furcht vor dem Sterben: Zu diesem Thema hatte die Fachkonferenz "Tod und Trauer" des Dekanats Vulkaneifel zur Podiumsdiskussion ins Pfarrheim Jünkerath-Glaadt eingeladen. Ein Jurist, eine Hospizfachkraft, eine Ärztin und ein katholischer Priester sprachen aus ihrer Sicht vor kleiner Zuhörerschaft über das Ende des Lebens.

 Gemeindereferentin Stefanie Peters (rechts) moderierte die Podiumsrunde mit (von links) Notar Peter Orth, Ärztin Dorothe Tsallas, Hospizfachkraft Rosemarie Harings und Priester Gerhard Schwan TV-Foto: Brigitte Bettscheider

Gemeindereferentin Stefanie Peters (rechts) moderierte die Podiumsrunde mit (von links) Notar Peter Orth, Ärztin Dorothe Tsallas, Hospizfachkraft Rosemarie Harings und Priester Gerhard Schwan TV-Foto: Brigitte Bettscheider

Foto: Brigitte Bettscheider (bb) ("TV-Upload Bettscheider"

Jünkerath-Glaadt. "Ein Mensch kann dann in Ruhe und Würde sterben, wenn er den Frieden mit sich und seinen Mitmenschen und mit Gott gemacht hat", beschrieb Dorothe Tsallas eine ihrer Beobachtungen im Umgang mit Sterbenden.
"Frieden gemacht zu haben, ist besser als jedes Morphium, das einem die Atemnot nimmt", sagte die Medizinerin. Es war das Schlusswort einer von der Gemeindereferentin Stefanie Peters (Hillesheim) moderierten Veranstaltung der Fachkonferenz "Tod und Trauer" des Dekanats Vulkaneifel.
Zwar hatten sich nicht mal zehn Zuhörer im Pfarrheim eingefunden. Der Tod ist ja kein angenehmes Thema. Und wer beschäftigt sich schon freiwillig damit? Dabei wären die allesamt von Respekt und Menschlichkeit getragenen Stellungnahmen des Notars Peter Orth (Hillesheim), der Hospizfachkraft Rosemarie Harings (Gerolstein), des Pfarrers Gerhard Schwan (Birresborn) und der Ärztin Dorothe Tsallas (Stadtkyll) auch einem weit größeren Publikum gerecht geworden.
Die Patientenverfügung war das Thema des Notars Peter Orth. Ob man sie braucht oder nicht - "darauf gibt es kein Richtig oder Falsch", sagte der Jurist. Aber ihr Inhalt entscheide über die Beendigung des eigenen Lebens, und diese Entscheidung könne man selbst treffen, indem man die Anweisung, bestimmte medizinische Maßnahmen zu ergreifen oder zu unterlassen, schriftlich festhalte.
"Wenn keine Patientenverfügung vorliegt, hat im Zweifel der Lebensschutz Vorrang", betonte Orth. Der Betreuer oder Bevollmächtigte habe kein eigenes Entscheidungsrecht.
Die Mitarbeiter des Ambulanten Hospiz- und Palliativberatungsdienstes des Caritasverbands Westeifel seien für Schwerstkranke, Sterbende und ihre Angehörigen gleichermaßen da, sagte Hospizfachkraft Rosemarie Harings. Das Hauptanliegen sei die Beratung und Betreuung zuhause. "Doch in Würde sterben bedeutet manchmal auch, zu akzeptieren, dass es zuhause nicht möglich ist", räumte sie ein.
Für die Ärzte in Deutschland gelte ein striktes Nein zur aktiven Sterbehilfe, betonte Dr. Dorothe Tsallas. "Wir Ärzte sollen und wollen bis zum Tod behandeln", sagte sie und plädierte für eine an den Patienten angepasste palliative Versorgung. Während in früheren Zeiten die Frage nach dem Leben und dem Tod ganz in Gottes Hand gelegt worden sei, werde in diesen Tagen über "assistiertes Sterben" diskutiert, sagte Pfarrer Gerhard Schwan. Doch gelte nach dem Gesetz Gottes und der Kirche das Gebot "Du sollst nicht töten" in alle Ewigkeit und für alle Phasen des Lebens. bb

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