Drei Krankenschwestern kämpfen um Nachtdienst

Im Altenpflegeheim Liebfrauenhof in Schleiden (Kreis Euskirchen) soll der Nachtdienst bald von Leiharbeitsfirmen übernommen werden. Drei Frauen, die reine Nachtdienstverträge hatten, wurde eine Änderungskündigung ausgesprochen. Doch damit haben sich die Damen nicht abgefunden und klagen vor dem Amtsgericht Euskirche.

Schleiden. (hi) "Die alten Leute im Liebfrauenhof Schleiden lassen sogar Messen für uns lesen, damit wir unsere Arbeit als Nachtdienstschwestern behalten", erzählte im Gerichtsflur des Amtsgerichtes in Euskirchen die Reifferscheiderin Edeltraud Fingel. Sie ist eine von drei examinierten Krankenschwestern, die im Schleidener Liebfrauenhof seit vielen Jahren im Nachtdienst eingesetzt sind. Aus familiären Gründen haben sich die drei Frauen seinerzeit für den Nachtdienst entschieden. Dadurch haben sie Zeit für die Familie, etwa um am Nachmittag die Kinder zu betreuen. Alle drei haben heranwachsende Kinder. In einem Fall bietet sich so die Möglichkeit, die Eltern zu pflegen.Mit ihrem damaligen Arbeitgeber, dem Liebfrauenhof Reifferscheid, hatten die drei Frauen seinerseits reine Nachtdienstarbeitsverträge abgeschlossen. Die hat nun die Liebfrauenhof Schleiden GmbH zum 31. Dezember aufgekündigt. Ersatzweise bietet die GmbH ab dem 1. Januar Arbeitsverträge im Tagdienst an.Gegen diese Änderungskündigungen klagten die Arbeitnehmerinnen am Arbeitsgericht Bonn. Sie wollen auch in Zukunft ausschließlich in der Nachtschicht beschäftigt werden. Im Rechtsstreit werden die drei Damen vom Bad Münstereifeler Fachanwalt für Arbeitsrecht, Reinhold J. Nelles vertreten. Nach Auskunft des Anwalts will der Arbeitgeber in Schleiden in der Nachtschicht künftig eine Leiharbeiterfirma einsetzen. Nelles: "Wir vertreten die Auffassung, dass die ausgesprochenen Kündigungen unwirksam sind, weil es sich um sogenannte unzulässige Austauschkündigungen handelt." Der Beschäftigungsbedarf des Arbeitgebers für Personal in der Nachtschicht falle nicht weg. Vielmehr solle die Arbeit in der Nachtschicht durch Leiharbeiter ersetzt werden.Nun trafen sich die Kontrahenten vor dem Arbeitsgericht Bonn, das für die Verhandlung im Amtsgericht Euskirchen tagte. Vor der Verhandlung am Arbeitsgericht hatten zwei Schlichtungsgespräche stattgefunden. "Da ist ja wohl nichts bei rumgekommen", kommentierte der Vorsitzende der Kammer den Umstand, das keine verlässlichen Angebote unterbreitet worden sind. "Wir haben aber zwei Stunden miteinander gesprochen", meinte daraufhin der Anwalt der Liebfrauenhof Schleiden GmbH, Josef Reidt.Im Lauf der Verhandlung stellte der Kammervorsitzende fest, dass eine der drei Klägerinnen im unkündbaren Arbeitsverhältnis stehe und deshalb weiter beschäftigt werden müsse. Im gegenseitigen Einvernehmen muss diese Angestellte weiter im Nachtdienst beschäftigt werden. Sie erhält ihr Geld zwar vom Liebfrauenhof, wird aber von der Leiharbeiterfirma planerisch eingesetzt. Gegen diesen Vergleich können beide Parteien Widerspruch einlegen. Die beiden anderen Mitarbeiterinnen können auf einen derartigen Kündigungsschutz nicht verweisen. Aber auch hier hat der Kammervorsitzende einen ähnlichen Vergleich vorgeschlagen.Der Geschäftsführer der Liebfrauenhof Schleiden GmbH, Dr. Hans Rossels, signalisierte Gesprächsbereitschaft. So kann er sich vorstellen, den Frauen Zeit zu geben. Die Änderungsverträge könnten um ein Jahr verschoben werden. Dass aber die Nachtschicht künftig von einem Dienstleistungsunternehmen übernommen wird, daran lässt Dr. Rossels keinen Zweifel.

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