Waldbauverein Prüm: Ein Erfolgsmodell könnte Kleinholz werden

Prüm · Zusammenkunft des Waldbauvereins Prüm am Montag, 30. Januar, in der Karolingerhalle: Auf der Tagesordnung stehen die Zahlen des abgelaufenen Jahres, der Rückgang der Nadelholzflächen – und weiterhin das Vorgehen des Bundeskartellamts gegen die Kooperation zwischen Waldbesitzern und Forstämtern. Diese Woche auch vor Gericht.

Waldbauverein Prüm: Ein Erfolgsmodell könnte Kleinholz werden
Foto: Fritz-Peter Linden


Wenn der Förster mit dir durch deinen Wald geht und dir dabei hilft, Bäume zum Fällen auszusuchen - ist das dann schon Teil ihrer Vermarktung?

Ja, sagt das Bundeskartellamt. Nein - finden Bundestag und Bundesrat. Und haben deshalb im Dezember die dritte Änderung des Bundeswaldgesetzes beschlossen, die genau das zum Inhalt hat: Vorbereitende Arbeiten sind noch keine Verkaufstätigkeit.

Zunächst eine gute Nachricht aus Sicht der rund 3500 Mitglieder des Waldbauvereins Prüm: Denn die verlassen sich seit Jahrzehnten auf die Hilfe der Forstamtsleute, wenn es um die Pflege ihrer Wälder und, natürlich, den späteren Verkauf von Holz geht.

Das richtige Zeichen

Über die Gesetzesänderung freut sich deshalb auch Aloysius Söhngen, Vorsitzender des Waldbauvereins, Bürgermeister der Verbandsgemeinde und stellvertretender Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebunds Rheinland-Pfalz. Die Politik setze dadurch "ein deutliches Zeichen" im Sinne der Kleinwaldbesitzer.

Denn damit werde "gesetzlich klargestellt, dass sämtliche der Holzvermarktung vorgelagerten Tätigkeiten, insbesondere die waldbaulichen Betriebsarbeiten, nicht dem Wettbewerbsrecht unterliegen", heißt es in einer Stellungnahme des Gemeinde- und Städtebunds, der die Gesetzänderung ebenso gefordert hatte wie das Land Rheinland-Pfalz.
Gut gerade auch für den Waldbauverein Prüm, denn die weitaus meisten Mitglieder seien Kleinwaldbesitzer, sagt Söhngen - und "darauf angewiesen, dass es eine Betreuung durch das Forstamt gibt": weil sie sonst auf dem Markt keine Chance gegen die Großen haben, deren teils erheblich größere Bestände oft noch aus feudaleren Zeiten herrühren und die sich ihre eigenen Forstverwaltungen leisten können.

Die Betreuung durch die Forstämter steht aber auf der Kippe, seit das Kartellamt dagegen angeht - zunächst in Baden-Württemberg (der TV berichtete): Die Behörde hatte den Forstämtern dort vor zwei Jahren Dienstleistungen für kommunale und private Waldbesitzer untersagt, weil sie darin ein monopolistisches Vorgehen sieht. In Baden-Württemberg allerdings vermarkteten die Forstämter bisher auch das Holz aus privaten, kommunalen und staatlichen Wäldern unter einem Dach.

Anders der Waldbauverein Prüm: Der verkauft sein Holz bereits seit einigen Jahren in einer eigenen Gesellschaft, der Prümer Wald und Holz GmbH - übrigens gefordert vom Bundeskartellamt und von der Landesregierung mit Förderung unterstützt. Insofern beträfen ihn die Probleme, die das Amt mit den südlicheren Nachbarn hat, gar nicht.
Leider ist es nicht so einfach: Die Baden-Württemberger jedenfalls klagten gegen das Verbot, die Sache wird in dieser Woche beim Oberlandesgericht Düsseldorf (zuständig für alle kartellamtlichen Verfahren) weiter verhandelt. Ein Urteil ist noch nicht unbedingt zu erwarten, das Gericht hat allerdings bereits signalisiert, dass es wohl die Einschätzung des Kartellamts teilt - dass nicht nur die gemeinsame Vermarktung selbst, sondern eben auch die oben beschriebenen "vorgelagerten Tätigkeiten" bereits wettbewerbsrelevant und -verzerrend seien.

Viele kleine oder ein großer?

Wie sehr sich die Ansichten unterscheiden, zeigt sich an einem weiteren Punkt: So untersagte das Kartellamt die Forst-Dienstleistungen und den Holzverkauf bei Waldbesitzern mit Betrieben von mehr als 100 Hektar Größe - auf den ersten Blick wären davon die Klein-Besitzer in der Eifel nicht betroffen: Im Schnitt bewirtschaften sie Flächen von etwa, 0,6 Hektar, weniger also als ein Fußballplatz (meist 0,75 Hektar). Weil sie sich aber im Waldbauverein zusammengetan haben, betrachtet das Kartellamt nun die Gesamtfläche als einen einzigen Betrieb - und die ist nahezu 13.000 Hektar groß.
Die etwas absurd klingende Konsequenz daraus erläutert Peter Wind, Chef des Forstamts Prüm: Ein Besitzer mit einem halben Hektar Wald müsste demzufolge, um vom Kartellamt in Ruhe gelassen zu werden, "aus dem Waldbauverein austreten. Dann dürfte er sich vom Forstamt betreuen lassen."
Die Sache ist sogar noch verzwickter: Einige von den Forstämtern betreute Gemeinden besitzen tatsächlich mehr als 100 Hektar Wald, darunter Gondenbrett, Feuerscheid, Neuendorf, Schwirzheim, Wallersheim oder Bleialf. Setzt sich also das Kartellamt mit seiner Auffassung durch, sagt Wind, "dürften wir die von heute auf morgen nicht mehr betreuen".

Extra Waldbauverein
Die Mitglieder des Waldbauvereins treffen sich am Montag, 30. Januar, in der Karolingerhalle Prüm. Um 9.30 Uhr beginnt der interne Teil, um 10.30 folgt der öffentliche, zu dem auch Umweltministerin Ulrike Höfken angekündigt ist. Themen unter anderem: Welche Baumarten sind im Privatwald geeignet, welche Zukunft hat die Fichte, Waldbewirtschaftung und Nährstoffbilanz. Hans-Peter Ehrhart, Leiter der Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft in Trippstadt, referiert über praxisrelevante Forschungsergebnisse für den Kleinprivatwald.
Der Waldbauverein Prüm, 1922 gegründet, ist die älteste Vereinigung dieser Art in Rheinland-Pfalz und mit 3500 Mitgliedern auch eine der größten bundesweit - mit nahezu 13.000 Hektar Fläche in den Verbandsgemeinden Arzfeld, Prüm, Obere Kyll und Gerolstein (unter anderem in Birresborn, Mürlenbach, Densborn und Duppach). fpl

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