Einlenken, ausbauen, abstufen

Gönnersdorf/Jünkerath · Die stark lädierte Kreisstraße 54 zwischen Gönnersdorf und Jünkerath wird im kommenden Jahr saniert. Allerdings nur unter der Bedingung, dass die Ortsgemeinden der anschließenden Abstufung zur Gemeindestraße zustimmen. Das haben die Räte inzwischen getan - mit verhaltenem Zähneknirschen.

Gönnersdorf/Jünkerath. Zwei Ortsgemeinden lenken ein: Die bisherige Kreisstraße 54 zwischen Jünkerath und Gönnersdorf kann ausgebaut werden. Allerdings nur, weil die Räte vorher eine Vereinbarung unterzeichnet haben: Darin erklären sie sich einverstanden, dass die K 54 nach Abschluss der Arbeiten und dem Ablaufen der Gewährleistungsfrist ihren Status als Kreisstraße verliert und in die Zuständigkeit der Gemeinden fällt. Andernfalls hätte es keine Landesförderung für den Ausbau gegeben.
Diese - im Kreis Vulkaneifel umstrittene - Umstufung soll bekanntlich überall dort erfolgen, wo eine Gemeinde durch mindestens zwei Kreisstraßen ans überörtliche Verkehrsnetz angebunden ist (die sogenannte Doppelanbindung - der TV berichtete mehrfach). In Gönnersdorf greift diese Voraussetzung, über die K 71 ist der Ort bereits an die Bundesstraße 421 angeschlossen, die wiederum durch Jünkerath führt.
Schweren Herzens eingewilligt


"Wir haben das im Gemeinderat beschlossen", sagt Walter Schmidt, Ortsbürgermeister von Gönnersdorf. "Schweren Herzens", wie er zugibt, allerdings sehe er auch den Vorteil: "Dann haben wir 30 Jahre Ruhe. Wir sind auf jeden Fall froh."
Tatsächlich hatten die Gönnersdorfer sogar die Wahl, statt der K 54 die K 71 ausbauen zu lassen. Allerdings entschieden sie sich dann für die andere Variante, weil auf dem Abschnitt der K 71 auch eine Brücke über die Bahnstrecke führt - und deren Instandhaltung wäre dann ebenfalls in die Zuständigkeit der Gemeinde gefallen. Jünkeraths Ortsbürgermeister Rainer Helfen sieht es ähnlich wie sein Kollege Schmidt: "Wir hätten zwar gerne, dass die Kreisstraße bliebe, aber die rechtliche Voraussetzung ist nicht gegeben. Die Orte sind zweifach angebunden - da müssen wir uns beugen." Man habe jetzt einen gemeinsamen Nenner gefunden, mit dem man leben könne.
Zumal es noch ein wenig dauern wird, bis die Straße tatsächlich in die Verantwortung der Gemeinden übergeben ist. Gebaut wird erst im Frühjahr 2014, um den nächsten Winter garantiert zu umgehen.
Und dann gilt eine vierjährige Gewährleistung für den Fall von Baumängeln. Die tatsächliche Abstufung erfolgt deshalb erst frühestens 2019.
Der Abschnitt, um den es dabei geht, ist 1,3 Kilometer lang. Der weitere Verlauf der K 54 nach Lissendorf hinter der Kreuzung in der Gönnersdorfer Ortsmitte soll Kreisstraße bleiben.
Die Vereinbarung, sagt Klaus Eich von der Bauabteilung der Kreisverwaltung in Daun, sei eine Bedingung des Landes für die Förderung gewesen. Dafür aber erhielten die beiden Gemeinden dann auch eine richtig gut ausgebaute Straße: breiter, mit dickerer Tragschicht und mit stabilem Aufbau - am Ende stehe eine Gemeindestraße auf dem Ausbauniveau einer Kreisstraße.
Der Kreis Vulkaneifel kalkuliert für den Ausbau Kosten in Höhe von 700 000 Euro. Davon sollen 72 Prozent - 504 000 Euro - vom Land übernommen werden. Für das übrige Geld, 196 000 Euro, muss der Landkreis Kredite aufnehmen.Extra

 Da muss was passieren: die Kreisstraße 54 zwischen Jünkerath und Gönnersdorf. TV-Foto: Fritz-Peter Linden

Da muss was passieren: die Kreisstraße 54 zwischen Jünkerath und Gönnersdorf. TV-Foto: Fritz-Peter Linden

Kreisstraßen dienen als überörtliche Verbindung von Gemeinden innerhalb eines Landkreises und zu anderen Kreisen. Sie stellen außerdem den Anschluss an Landes- und Bundesstraßen her sowie zu Bahnstationen und anderen wichtigen Einrichtungen. Jede Gemeinde muss mit mindestens einer solchen Straße ans überörtliche Verkehrsnetz angeschlossen sein. Die Umstufung muss laut Landesstraßengesetz dann erfolgen, wenn sie nicht in die Klasse eingestuft sind, die ihrer Verkehrsbedeutung entspricht. Ein Beispiel an der Oberen Kyll ist die frühere K 66, die zur Bildungsstätte Don Bosco führt. Die Straße wurde inzwischen ebenfalls abgestuft. Das muss laut Gesetz auch dann erfolgen, wenn eine Straße kaum noch genutzt wird oder nicht mehr die einzige Verbindung einer Gemeinde zum überörtlichen Verkehr darstellt. Im Landkreis Vulkaneifel gilt das laut Einschätzung der Verwaltung bei 30 Kilometern des insgesamt 348 Kilometer langen Kreisstraßennetzes. fpl

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