Eisenstangen-Mord: Urteil rechtskräftig

Das Urteil des Limburger Schwurgerichts vom 14. März auf lebenslängliche Haftstrafen gegen einen 39-Jährigen und dessen 35-jährige Freundin aus dem Eifelkreis Bitburg-Prüm wegen Mordes an einem 44-Jährigen in Hessen (der TV berichtete) ist rechtskräftig.

Limburg/Lünebach/Prüm. (flu) Familienvater Harald S. (39), der damals in Lünebach (Verbandsgemeinde Arzfeld) wohnte, erschlug am 17. April 2007 einen 44-jährigen Mann aus Altendiez hinterrücks mit einer mitgebrachten Eisenstange.

Mit Benzin übergossen und angezündet



Die Tat geschah in der Westerwälder Wohnung der 35-jährigen Petra B., die aus Prüm stammt und mit der Harald S. ein uneheliches Kind hat. Nach dem tödlichen Schlag zog der Täter den Toten auf den Rücksitz in dessen Wagen, fuhr ihn in ein Waldstück bei Waldbrunn-Hausen, übergoss die Leiche mit Benzin und zündete sie mit dem Auto an.

Laut Gerichtsurteil hatte Petra B. den Entschluss zur Tötung gefasst und ihren Freund Harald S. mehrfach aufgefordert, ihren 44-jährigen Bekannten aus dem Weg zu räumen. Sie hatte sich zuvor als reiche Erbin eines Unternehmens ausgegeben und Begehrlichkeiten bei ihrem Bekannten geweckt. Als sie angekündigte Geldgeschenke nicht wahr machen konnte, sah sie sich Drohungen ihres Bekannten ausgesetzt.

Als Werkzeug ihres Tötungs-Plans sah sie Harald S., der sie abgöttisch liebte und Angst hatte, ihr gemeinsames Kind nicht mehr sehen zu dürfen.

Das Urteil des Schwurgerichts lautete: lebenslängliche Haft für Harald S. und Petra B. Die Verteidigerin des Eifeler Familienvaters beanstandete daraufhin die Strafhöhe. Sie hatte auf neun Jahre Haft wegen Mordes in einem minderschweren Fall plädiert. Der Verteidiger der 35-jährigen Mutter hatte einen Freispruch mit der Begründung beantragt, dass seiner Mandantin eine Tatbeteiligung nicht einwandfrei nachzuweisen sei.

Bundesgerichtshof weist Revision zurück



Der Bundesgerichtshof hat inzwischen jedoch festgestellt, dass der Limburger Kammer keine Rechtsfehler unterlaufen sind, und die Revision der beiden Angeklagten zurückgewiesen. Das hat das Limburger Landgericht auf Anfrage unserer Zeitung mitgeteilt. Damit ist das Urteil rechtskräftig: Beide Verurteilte müssen lebenslang hinter Gitter, sofern sie nicht schon nach Verbüßung einer Teilstrafe begnadigt werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort