Existenz steht auf dem Spiel

Mit einer Verzichtserklärung des Angeklagten endete ein Betrugsprozess vor dem Amtsgericht Bitburg. Eine 78-jährige Frau aus dem Prümer Land hatte ihren ehemaligen Lebensgefährten angezeigt, da er sie und ihre Tochter durch Immobiliengeschäfte um ihr Vermögen gebracht haben soll.

Prüm/Bitburg. (MFO) Das Amtsgericht Bitburg verhandelte einen Fall, der auf die Jahre 2004/2005 zurück geht. Damals wollte der spätere Angeklagte gemeinsam mit einem türkischen Geschäftsmann ein Haus bauen, das später als Ferienhaus weiterverkauft werden sollte. Finanziert wurde das Projekt von der 78-jährigen Lebensgefährtin des Angeklagten. Beim Bau des Hauses tauchten jedoch Rechnungen in vierstelliger Höhe für Klempner und Elektriker auf, ohne dass das Haus über Wasser- und Stromversorgung verfügte. Auch eine Baugenehmigung existierte nicht.

Als sich die Beziehung zwischen der Geschädigten und ihrem 20 Jahre jüngeren Lebensgefährten abkühlte, witterte sie Betrug. Bei einer Kontrollreise in die Türkei erfuhr sie, dass eine weitere ältere Frau auf die ähnliche Art um ihr Vermögen gebracht werden sollte. Die 78-Jährige reichte daraufhin eine Zivilklage wegen Betruges beim Landgericht Trier ein, die mangels Erfolgschancen abgelehnt wurde.

Die Frau, die ihr gesamtes Vermögen in das Projekt gesteckt hatte, versuchte daraufhin mit Hilfe finanzieller Unterstützung ihrer Tochter, das Haus fertig zu stellen. Da kein deutsches Geldinstitut bereit war, die benötigten 26 000 Euro kurzfristig zur Verfügung zu stellen, lieh sich diese Geld bei einem türkischen Kreditgeber. Die Zinsen waren so extrem hoch, dass nach einem Jahr aus den geliehenen 26 000 Euro eine Schuld von 67 000 Euro entstand. Der Angeklagte hatte sich unterdessen vom türkischen Geschäftspartner ein Sicherungspapier ausstellen lassen, mit dem nur er Geld aus einem Verkauf des Hauses beziehen konnte.

Richter Udo May sprach von einem ganz ungewöhnlichen Fall, den er in seiner Amtszeit so noch nie erlebt habe. Er sei froh, dass es nicht zu weiteren Ermittlungen komme. Um langatmige Untersuchungen in der Türkei und eine mögliche Verurteilung wegen Betruges zu vermeiden, unterschrieb der Angeklagte, der ohne seinen Anwalt an der Verhandlung teilnahm, das vom Verwaltungsgericht vorgelegte Verzichtsdokument. Er erklärte, auf alle Rechte an einer Immobilie in der Nähe von Antalya zu verzichten. Dadurch können die Geschädigten durch den Verkauf des Hauses in der Türkei zumindest einen Teil des investierten Gelds zurück erhalten.

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