Falsche Papiere: Frau muss in Haft

Prüm · Weil sie mit einem gefälschten Führerschein erwischt wurde, musste sich eine Duisburgerin vor dem Amtsgericht Prüm verantworten. Und da schon etliche ähnliche Vergehen vorlagen, wurde sie nun zu vier Monaten Haft verurteilt - ohne Bewährung.

Falsche Papiere: Frau muss in Haft
Foto: Frank Auffenberg (aff), Marcus Führer ("TV-Upload Auffenberg"

Prüm. Ein freundliches Händeschütteln, einige Runden im Auto und eine Gebühr von umgerechnet etwa 300 Euro - mehr braucht es nicht, um in Serbien einen Führerschein zu erhalten. Zumindest will das eine 34-jährige Frau aus Duisburg geglaubt haben, die sich vor dem Amtsgericht Prüm verantworten musste. Nach einem Verkehrsunfall, an dem sie im April auf der B51 bei Rommersheim beteiligt war, zeigte sie zwar eine Fahrerlaubnis vor, die aber entpuppte sich als Fälschung. So wird ihr nicht nur das Fahren ohne gültige Erlaubis angelastet, sondern auch Urkundenfälschung.
"Ich habe meinen Führerschein 2000 in Belgrad gemacht. Ich wusste nicht, dass er gefälscht ist", beteuert die Frau. Sie habe damals über einen Bekannten die Fahrerlaubnis bekommen.
Vorsatz oder Gutgläubigkeit


"Ich fuhr dreimal mit dem Mann, bezahlte eine Gebühr und bekam dann meinen Führerschein", sagt die Mutter zweier Kinder. Sie habe geglaubt, das reiche aus. In Deutschland sei sie übrigens zunächst nicht Auto gefahren, weil sie gehört habe, dass sie hier nur sechs Monate mit dem serbischen Dokument fahren dürfe (siehe Extra).
"Als der Unfall passierte, war das meine erste Fahrt hier", versichert sie. "Und sie glaubten ernsthaft, dass diese Frist erst beginnt, wenn sie das erste Mal in Deutschland gefahren sind?", hakt Amtsanwalt Klaus Pallien ungläubig nach. Die Beschuldigte nickt. Richter Jan Keppel und Pallien blicken sie ungläubig an.
Wieder und wieder lassen sie sich den Weg zum Führerschein schildern. Es gilt zu klären, ob die Frau vorsätzlich handelte oder einfach naiv ist. Sie wirkt geknickt, betont, dass sie den Mann der sie so hinterging, zur Rede stellen werde. Dann schließlich kommt Keppel zur Verlesung der Aktenauszüge vorangegangener Verfahren: Taschendiebstähle, Unterschlagungen und schließlich: zwei Verurteilungen wegen Urkundenfälschungen. Drei Bewährungsstrafen sind noch offen.
"Sie haben geglaubt, alles sei in Belgrad ordnungsgemäß gelaufen? Das mag sein, allein mir fehlt der Glaube", sagt Pallien. Er sei überzeugt, dass die Frau vorsätzlich handelte und beantragt eine fünfmonatige Haftstrafe: "Bewährung? Nein. Irgendwann macht sich die Justiz lächerlich." Eine Haltung, die Richter Keppel teilt. Er verurteilt die Beschuldigte zu vier Monaten Haft ohne Bewährung. "Irgendwann muss Schluss sein. Ich hätte die vierte Bewährungsstrafe aussprechen müssen, doch schon die dritte wäre für mich zuviel gewesen."
Ähnlicher Fall am selben Tag


Am selben Tag hätte sich das Amtsgericht eigentlich eine halbe Stunde vor der Verhandlung gegen die Duisburgerin mit einem ähnlichen Delikt befassen sollen. Der Beschuldigte erschien aber nicht.
Bei einer Kontrolle auf der A61 zeigte der Mann zwar einen Führerschein vor, bei genauer Prüfung fiel aber auf, dass es nicht seiner war, sondern die Papiere eines Bekannten, der ihm sehr ähnlich sieht. "Der Beschuldigte erschien nicht, dabei hat er selber Einspruch gegen das geforderte Bußgeld eingereicht", wundert sich Keppel. Die Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro sei damit gültig und das Verfahren abgeschlossen.Extra

Die Länder der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen erkennen alle Führerscheine untereinander an. Dokumente anderer Länder gelten meist nur sechs Monate. Danach muss ein Fahrer die theoretische und praktische Prüfung in Deutschland absolvieren. aff

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