Fusion Prüm-Obere Kyll ist bedingt verfassungskonform

Mainz/Prüm/Jünkerath · Fusion Prüm-Obere Kyll: Der Wissenschaftliche Dienst des Landtags in Mainz hat seine lang erwartete Stellungnahme abgegeben. Tenor: Im Wesentlichen sei das Vorhaben rechtens. Allerdings haben die Autoren an einem Punkt klare Bedenken.

 Wohin denn nun? Der Weg nach Prüm bleibt schwer für die Gemeinden der Oberen Kyll. Rechts: der Gesetzentwurf für die Fusion und die Stellungnahme dazu. TV-Fotos (2): Archiv/Fritz-Peter Linden

Wohin denn nun? Der Weg nach Prüm bleibt schwer für die Gemeinden der Oberen Kyll. Rechts: der Gesetzentwurf für die Fusion und die Stellungnahme dazu. TV-Fotos (2): Archiv/Fritz-Peter Linden

Foto: (e_pruem )

Mainz/Prüm/Jünkerath Nächstes Kapitel in der Kommunalreform: Der Wissenschaftliche Dienst des Landtags in Mainz hat seine Stellungnahme zur geplanten Fusion von elf Dörfern der Verbandsgemeinde (VG) Obere Kyll mit der VG Prüm abgegeben. Darin galt es die Frage zu klären, ob der von den Kommunen angestrebte, vorübergehend die Kreisgrenzen überschreitende Zusammenschluss verfassungskonform sei.
Die Antwort: Ja - aber.

Die Stellungnahme soll am Dienstag, 9. Mai, also morgen, im Innenausschuss des Landtags diskutiert werden. Kernaussage des Dokuments: "Nach Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs unter Einbeziehung der Stellungnahmen der im Gesetzgebungsverfahren hinzugezogenen Anzuhörenden erweist sich das beabsichtigte Gesetzesvorhaben im Wesentlichen als verfassungskonform."

Mit Betonung auf "im Wesentlichen": Denn während in dem Papier nahezu alle bisher gegen die Fusion vorgetragenen Argumente entkräftet oder weggewischt werden, stoßen sich die Verfasser an einem Punkt. Dass die neue VG Prüm sich vorübergehend auf zwei Landkreise erstrecke, verstoße zwar nicht "gegen den Grundsatz der Systemtreue". Aber: Im Gesetzentwurf sei kein Zeitpunkt angegeben, zu dem aus der vorübergehenden eine dauerhafte Konstellation werde. Die "Abweichung vom System" dürfe aber nur "für einen von vornherein bestimmten, klaren Zeitraum beschlossen" werden und ihre Dauer "nicht in der Schwebe" bleiben. Und deshalb ergäben sich "grundlegende verfassungsrechtliche Bedenken", weil der Entwurf eben keinen konkreten Zeitraum vorsehe. Daher "dürfte der Gesetzentwurf insoweit nicht verfassungskonform sein".

Welche Konsequenzen hat das nun? Die Frage wird sein, wie der Landtag mit dieser Einschätzung umgeht - auch um eine Verfassungsklage zu verhindern, die der Landrat des Vulkaneifelkreises, Heinz-Peter Thiel, bereits ankündigt .

Eine Möglichkeit für den Landtag wäre, ein Datum festzusetzen, zu dem eine Kreisreform in der Eifel abgeschlossen sein muss. Dann wäre auch zum jetzigen Zeitpunkt die Fusion Obere Kyll-Prüm verfassungskonform.
So sieht es auch Aloysius Söhngen, Bürgermeister der VG Prüm: Für ihn steht nach Lektüre der Stellungnahme, anders als bei Thiel, klar fest, dass die Verfasser eben "nicht grundsätzlich dagegen sind".
Die Frage sei aber: "Wie konkret muss absehbar sein, dass sich an den Kreisgrenzen etwas ändert? Da hätte der Gesetzgeber ja verschiedene Möglichkeiten." Nämlich, ergänzt er, "etwas zu tun, wobei er sich selbst in die Pflicht nimmt und zum Beispiel ein Datum nennt, bis zu dem es eine Kreisreform geben wird".
Eine andere Variante dürfte derzeit wahrscheinlicher sein: Die - nicht umstrittene - Fusion der Verbandsgemeinden Hillesheim und Gerolstein innerhalb des Vulkaneifelkreises noch im laufenden Jahr einzuleiten.
Die VG Obere Kyll bliebe in ihrer bisherigen Form bestehen, inklusive der Gemeinden Lissendorf, Birgel und Steffeln, die nach Gerolstein wollen (der TV berichtete). Die Pläne der Verbandsgemeinden Obere Kyll und Prüm würden dann auf die lange Bank geschoben, bis es in der zweiten Reformstufe um einen Neuzuschnitt der Landkreise geht.
Und das kann, nach den bisherigen Erfahrungen mit der Kommunalreform, noch lange dauern. Das soll es aber nicht, wenn es nach Söhngen geht. Sein Appell an die Verantwortlichen: "Leute, sucht eine Lösung, damit wir das nicht noch weiter aufschieben. Schreibt etwas ins Gesetz, damit das machbar wird, was die Menschen vor Ort wünschen."
Selbst nachlesen? Die komplette Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes steht im Internet unter folgender Adresse: www.landtag.rlp.de/landtag/vorlagen/1381-V-17.pdf KommentarMeinung

Fusion Prüm-Obere Kyll ist bedingt verfassungskonform
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Dieses eine, kleine Pünktchen
Egal, was die Gegner behaupten: Die geplante Fusion ist, so steht es im Gutachten, verfassungskonform, sobald ein Termin für die Umsetzung der Kreisreform steht. Aber genau dieses eine, auf den ersten Blick so nebensächliche Pünktchen kann die ganze Sache zu Fall bringen: Denn die Kreisreform wird ein ähnlicher Hickhack werden und sich elend von Scharmützel zu Scharmützel ziehen. Oder erwartet irgendwer nach all dem Hader der vergangenen Jahre, dass es dabei auch nur ein bisschen harmonischer zugeht? fp.linden@volksfreund.de

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