Gericht prüft die Bettensteuer

Arzfeld/Waxweiler/Koblenz · Die Verbandsgemeinde Arzfeld erhebt seit Anfang des Jahres eine Tourismusabgabe. Die Hoteliers müssen diese "Bettensteuer" von Privatreisenden erheben, vorher müssen sie aber den Grund für die Übernachtung erfragen. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz prüft am Dienstag die Klage eines Wirtes, ob die Tourismusabgabe weiterhin erhoben werden darf.

Arzfeld/Waxweiler/Koblenz. Seit dem 1. Januar müssen Hoteliers in der Verbandsgemeinde Arzfeld (VG) ihren Gästen eine Tourismus-Förderabgabe berechnen. Der Protest unter den Gastwirten war groß, auch der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) und der Industrie- und Handelskammer (IHK) Trier sprachen sich gegen den Beschluss des VG-Rates aus - vergebens. Rolf Irsch, Inhaber des Hotel-Cafés Am Schwimmbad in Waxweiler, wollte die Kröte der "Bettensteuer" nicht einfach schlucken - er reichte Klage gegen die Tourismusabgabe ein (der TV berichtete). Morgen befasst sich das Oberverwaltungsgericht Koblenz mit dem Fall. Dehoga und IHK unterstützen den Wirt.
"Natürlich werden wir erst Dienstag wissen, wie es weiter-geht, aber ich habe das Gefühl, dass es gut aussieht für uns", sagt Irsch und bittet um Verständnis, dass er sich erst nach der Verhandlung weiter zum Thema äußern möchte.
Seine Zuversicht ist aber nicht unberechtigt, angesichts der vielen Urteile, die bislang ähnliche Abgaben in Trier oder Dortmund gekippt haben (siehe Extra), gibt es durchaus eine Chance, dass er mit seiner Klage Erfolg haben könnte.
Bereits im April 2012 hatte der VG-Rat die Abgabe beschlossen. Die Satzung musste aber nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts noch einmal geändert werden, da Gemeinden nur Abgaben auf private und nicht beruflich bedingte Übernachtungen erheben dürfen. In einer ersten Fassung wurde dies nicht berücksichtigt. Jetzt müssen die Gastgeber von den Reisenden den Grund ihres Besuchs abfragen und sich im Falle eines beruflichen Aufenthalts einen Nachweis zeigen lassen.
Der Aufwand für diese Erhebung sei zu hoch, protestierten einige Hoteliers nach der Einführung. Die Kontrolle sei in der Praxis kaum umsetzbar, lautet die Kritik. Außerdem würde die Abgabe den Aufenthalt im Islek zusätzlich verteuern, weshalb man fürchte, dass die Gäste fernblieben. Für private Übernachtungen Erwachsener werden zwischen einem Euro und 80 Cent fällig, je nachdem, ob der Übernachtungspreis mehr oder weniger als zehn Euro pro Person beträgt.
Zumal die Gemeinde Waxweiler seit 1976 ohnehin schon einen Fremdenverkehrsbeitrag erhebt und so die Touristen gleich zweimal zur Kasse gebeten werden.
Im Antrag gegen die Satzung der VG-Arzfeld argumentieren Irschs Anwälte mit genau dem unzumutbaren und auch steuerrechtlich zweifelhaften Aufwand für die Hoteliers. "Auch für die Gäste, die berufsbedingt häufig und zudem an verschiedenen Orten übernachten müssten, sowie deren Arbeitgeber bedeute es einen unzumutbaren Aufwand, sich mit den an den jeweiligen Orten geltenden Vorschriften vertraut zu machen", erklären sie in der Begründung weiter.
Laut VG-Bürgermeister Andreas Kruppert sei der große Protest längst verklungen. "Wir haben nur einen Betrieb in der VG, der jeweils Widerspruch gegen die Tourismusförderabgaben erhebt", sagt er. "Also kam nach der Einführung alles andere als ein großer Aufschrei", betont er.
Er stehe weiter hinter der Abgabe. "Nur mit ihr können wir als Verbandsgemeinde, die am kommunalen Entschuldungsfonds teilnimmt, weiter in den Tourismus investieren. "Die Alternative wäre nur eine Erhöhung der Verbandsgemeinde Umlagen und das wünscht sich wohl keiner unserer Orte", unterstreicht Kruppert. Mit etwa 50 000 Euro habe die Verbandsgemeinde an Einnahmen im ersten Jahr gerechnet, erklärt Kruppert. "Tatsächlich geflossen sind in den ersten drei Quartalen 27 000 Euro. Mit Jahresabschluss und wenn denn alle gezahlt haben, einige Forderungen stehen noch aus, kommen wir wohl an die 60 000 Euro."
Extra

Einen Euro pro Gast und Übernachtung mussten die Trierer Hotels seit dem 1. Januar 2011 an die Stadtkasse abgeben. Die sogenannte Bettensteuer sollte dem Trierer Tourismus- und Kulturangebot zugutekommen. Im Juli 2012 erklärte das Bundesverwaltungsgericht die Abgabe allerdings für "teilweise verfassungswidrig", weil diese nicht nur von Touristen, sondern auch von Reisenden, die aus beruflichen Gründen nach Trier kommen, erhoben wurde. Die Stadt Trier arbeitet nun an einer Alternative. Sie plant einen Fremdenverkehrsbeitrag der von allen Selbstständigen und Gewerbetreibenden, die in irgendeiner Weise von Touristen profitieren, bezahlt wird. In der Region Trier wird beispielsweise in Bernkastel-Kues und in Traben-Trarbach ein solcher Beitrag erhoben. Vor weiteren Planungen wird aber eine Neufassung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) abgewartet. aff

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