Giftiges Kraut unter Verdacht

Acht Stunden Verhandlung, sieben Zeugen, vier Seiten Beweisanträge und am Ende eine Vertagung: Der Prozessauftakt am Amtsgericht Bitburg gegen einen Landwirt von der Oberen Kyll wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz hatte es in sich.

Jünkerath/Bitburg. Für Eifeler Verhältnisse ist es schon jetzt ein Mammut-Prozess. Nach einem vollen Tag am Bitburger Amtsgericht scheint die Klärung des Sachverhalts weiter entfernt denn je. Dabei ist der 52-jährige Angeklagte alles andere als ein unbeschriebenes Blatt: Vor Jahren machte der Landwirt Schlagzeilen wegen schwerer Vorwürfe zu seiner Tierhaltung, geriet immer wieder in Konflikt mit Behörden und Tierschützern (der TV berichtete).Aus gesundheitlichen Gründen verkaufte er 2006 alle Tiere. Die Anklagepunkte beziehen sich im Wesentlichen auf Vorfälle im Frühjahr 2005. Auf seinem Hof in der Verbandsgemeinde Obere Kyll sollen stark abgemagerte Rinder gefunden worden sein und Kühe ohne tierärztliche Behandlung oder Geburtshilfe verendet sein. Außerdem soll er Rinderdung mit Kadaverresten im Wald gelagert und dadurch die Gefahr der Verunreinigung von Boden und Grundwasser in Kauf genommen haben. "Die Anklageschrift ist ein Wirrwarr von falsch aus den Akten entnommenen Sachverhalten", behauptet Rechtsanwältin Marianne Mastiaux. Zunächst "absolut unerklärliche" Erkrankungen und Todesfälle bei Rindern ihres Mandanten trotz hochwertigen Futters führt sie inzwischen auf eine natürliche Ursache zurück: das Fressen von giftigem Jakobskreuzkraut. "Das hat praktisch auf allen meinen Flächen gestanden", berichtet der Landwirt. Von der Gefahr durch die Pflanze habe er erst 2007 zufällig erfahren.Die Zeugenaussagen bringen keinen echten Durchbruch. Den erhofft sich Mastiaux durch ihre Beweisanträge zur Wirkung des Jakobskreuzkrauts. Die Entscheidung darüber will das Gericht am zweiten Verhandlungstag (Montag, 2. Juni) bekannt geben. Weiterer Bericht Seite 13.

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