"Hallo Papa, ich geb dir mal die Polizei"

Seit bekannt ist, dass viele Partys und Feste in ein so genanntes "Komasaufen" ausarten, werden regelmäßig Jugendschutzkontrollen gemacht. Auch am Wochenende rückten Beamte aus, allerdings eher, um präventiv tätig zu werden, anstatt Anzeigen zu schreiben.

Prüm. "Heute ist nicht viel los", beschwert sich Kriminalhauptkommisar Hubert Lenz. Etwas unzufrieden waren die Jugendschutzbeauftragte des Kreises Bitburg-Prüm, Nadine Theis, die Verantwortlichen der Polizei, Hubert Lenz und Richard Schleder, sowie Josef Freichel vom Ordnungsamt über das bereits vier Wochen im Voraus ausgesuchte Wochenende zur Kontrolle. Die berüchtigten "Vorglüher" blieben an diesem Abend zumindest hier aus. Trotzdem bewerteten die Beamten es überaus positiv, dass sowohl bei der "Total-", als auch bei der "Raiffeisen-Tankstelle" viel Wert auf die strikte Einhaltung des Jugendschutzes gelegt wird und sowohl bei Zigaretten als auch bei Alkohol deutlich auf die Bestimmungen hingewiesen wird.Auf den ersten Blick nichts zu bemängeln

Aufgrund des guten Wetters zog es viele Jugendlichen ins Freie und so entfiel die Kontrolle der Gaststätten an diesem Wochenende und die Ordnungshüter machten sich auf den Weg nach Lünebach, wo die einzige große Veranstaltung an diesem Abend anstand. Auf den ersten Blick gab es auch hier nichts zu bemängeln. Der Musikverein Lünebach als Veranstalter hatte eine Sicherheits-Firma mit den Passkontrollen am Eingang beauftragt und der Vorsitzendedes Vereins, Wolgang Gieretz, bestätigte den guten Eindruck: "Wir haben uns hier laufend verbessert, früher herrschte ja noch Sodom und Gomorrha." Wer keinen Ausweis bei sich hatte, durfte nicht mitfeiern, und so hatten die sechs Sicherheits-Beamten bei erwarteten 1500 Partygästen viele Diskussionen zu führen und einiges zu tun. Aber Unterstützung bekamen sie von den Jugendschutz-Beauftragten, die sich jetzt auch ins Getümmel stürzten. Nach zahlreichen Ausweiskontrollen kam dann um zwölf Uhr ordnungsgemäß die Durchsage der Veranstalter, dass die Party für alle unter 18 Jahren jetzt vorbei sei. Diese Ansage hört man auf Veranstaltungen immer wieder, aber dennoch scheint es für viele Jugendliche noch immer neu zu sein. Laut den Paragrafen vier und fünf des Jugendschutzgesetzes dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nur bis zwölf Uhr in Gaststätten oder bei so genannten Tanzveranstaltungen bleiben. Zum Bedauern der Beamten ist dieses Gesetz allerdings schwer umzusetzen, denn es gibt zahlreiche Schlupflöcher, die nicht einmal gesucht werden müssen. Überprüfungen nur stichprobenartig möglich

 Stichprobenartige Ausweiskontrollen beim „Inselfest“ in Lünebach. Die Jugendschutzbeauftragte Nadine Theis und Kriminalhauptkommissar Hubert Lenz überprüfen die Personalien von jungen Besuchern. TV-Foto: Simone Königs

Stichprobenartige Ausweiskontrollen beim „Inselfest“ in Lünebach. Die Jugendschutzbeauftragte Nadine Theis und Kriminalhauptkommissar Hubert Lenz überprüfen die Personalien von jungen Besuchern. TV-Foto: Simone Königs

So dürfen Jugendliche mit einem Erziehungsbeauftragten, wie älteren Geschwistern oder Freunden, durchaus länger bleiben, allerdings ist diesen oft nicht klar, dass sie damit Verantwortung übernehmen. Außerdem sind die Überprüfungen nur stichprobenartig möglich. "Die Verantwortung können wir den Eltern natürlich nicht abnehmen", erklärt Nadine Theis, die auch Vereine oder interessierte Eltern zum Thema Jugendschutz berät. Und so besteht auch an diesem Abend viel Redebedarf. Selbstverständlich trifft man auch auf positive Beispiele, wie Carina W. aus Daleiden, die Kontrollen für sehr wichtig hält, trotz der Tatsache, das die Beamten sie um zwölf Uhr nach draußen begleiten: "Was im Gesetz steht, sollte man auch einhalten.", meint sie vorbildlich. Nach dieser Kontrolle werden bestimmt noch ein paar Inselfestbesucher und insbesondere deren Eltern so denken, schließlich bekommt man nicht alle Tage nachts um ein Uhr Anrufe wie diesen: "Hallo Papa, ich geb dir mal die Polizei!"

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