Jäger schießt in die Luft, um Einbrecher zu verscheuchen - Amtsgericht Prüm vertagt Prozess

Stadtkyll · Weil er Einbrecher verscheuchen wollte, hat ein Jäger an der Oberen Kyll in seinem Garten mit einem Revolver in die Luft gefeuert. Die Diebe waren zwar schon längst fort, die Angelegenheit hat für den Mann aber ein Nachspiel. Das Amtsgericht Prüm klärt, ob er außerhalb seines Reviers eine geladene Waffe widerrechtlich mit sich geführt hat.

 Nur innerhalb seines Reviers darf der 82-jährige Angeklagte eine scharfe Waffe mit sich führen. Ob sich der Mann von der Oberen Kyll daran gehalten hat, klärt nun das Amtsgericht in Prüm. TV-Foto: Fritz-Peter Linden

Nur innerhalb seines Reviers darf der 82-jährige Angeklagte eine scharfe Waffe mit sich führen. Ob sich der Mann von der Oberen Kyll daran gehalten hat, klärt nun das Amtsgericht in Prüm. TV-Foto: Fritz-Peter Linden

Foto: (e_pruem )

Stadtkyll. Das Amtsgericht Prüm prüft in einem angelaufenen Prozess, ob ein 82-jähriger Jäger außerhalb seines Reviers an der Oberen Kyll einen geladenen Revolver mit sich geführt und damit gegen das Waffengesetz verstoßen hat.
Ursprünglich war für den am Dienstag angelaufenen Prozess nur ein Verhandlungstermin angesetzt worden. Da sich aber nach der Aussage des Beschuldigten und einer Polizeibeamtin mehr Fragen stellten, als geklärt werden konnten, wurde die Verhandlung jetzt vertagt.
Der Jäger erzählt seine Erlebnisse so: In der Nacht zum 1. Mai sei er nach der Jagd heimgekommen und habe noch im Hof seines Anwesens bemerkt, dass jemand eingebrochen sei. Gleich habe er die Polizei verständigt, aber weil er beunruhigt darüber war, dass die Diebe noch im Haus sein könnten, habe er auch seinen Revolver aus dem Auto geholt. Seinen Hund habe er nicht hineinschicken wollen. "Den hätten sie ja gleich totschlagen können." Im Garten habe er die Waffe geladen und einen Schuss zur Warnung in die Luft abgegeben. Doch weder die Nachbarin des Mannes noch ihre Hunde bemerkten den Schuss.
"Das ist schon sehr komisch", merkte Richter Jan Keppel an. Einen Revolverschuss hätten doch zumindest die sechs Tiere nebenan bemerkt. Fiel er wirklich, oder versucht der Jäger nur mit einer Geschichte davon abzulenken, dass er den Revolver bereits die ganze Zeit bei sich trug? Das gilt es nun zu klären.
Der Anwalt des Beschuldigten lehnte die von der Staatsanwaltschaft angeregte Einstellung des Verfahrens ab und plädierte auf Freispruch. Die Argumentation: Sei die Unschuld des Angeklagten nicht deutlich geklärt, könne die Untere Waffenbehörde die Tauglichkeit des Mannes zum Führen einer Jagdwaffe generell anzweifeln.
Der Prozess wird nach Klärung eines neuen Termins Anfang November fortgesetzt. aff

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