Jeder trägt Verantwortung

Warum ist es dringend notwendig, Kinder und Jugendliche vor allem in der Öffentlichkeit bestmöglich zu schützen? Antworten auf diese Frage gab es bei einer Info-Veranstaltung im Bürgerhaus Waxweiler.

 Spaß wird oft mit Saufen verwechselt, wie hier in Lloret de Mar. In Waxweiler setzte man sich mit dem Thema kritisch auseinander. Fotos: dpa (1), Elmar Kanz (1)

Spaß wird oft mit Saufen verwechselt, wie hier in Lloret de Mar. In Waxweiler setzte man sich mit dem Thema kritisch auseinander. Fotos: dpa (1), Elmar Kanz (1)

Waxweiler. Vor mehr als hundert Zuhörern referierten und diskutierten Sachverständige des Jugendamts, des Ordnungsamts, der Polizei und ein Rechtsanwalt zum Thema "Jugendschutz bei Veranstaltungen". Eingeladen hatte der Arbeitskreis Jugendschutz sowie die Verbandsgemeinden Arzfeld und Prüm.Leiterin der Info-Veranstaltung war die Jugendschutzbeauftragte des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Nadine Theis. Patrick Schnieder, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Arzfeld, führte in die Thematik ein: "Jugendschutz bei Veranstaltungen, so lehrt es die Praxis, ist immer wieder mit schwierigen Fragen und Situationen verbunden", befand er. Derweil ließe sich durch sorgfältige Planung im Vorfeld einer Veranstaltung manches Problem vermeiden.

Entwicklungsprozess mit hohem Risiken

"Kinder und Jugendliche gehen für sie noch nicht einschätzbare Risiken ein. Das gehört zu ihrem Entwicklungsprozess", sagte Nadine Theis aus pädagogischer Sicht. Aufgabe des Jugendschutzes sei es, Kinder und Jugendliche vor Schäden zu schützen. Dazu bedürfe es verlässlicher Rahmenbedingungen, in denen sie sich entwickeln und in denen sie an ihre Grenzen stoßen können.

"Vor wem ist Schutz geboten?", fragte die Jugendschutzbeauftragte. In dem Kontext nannte sie "Geschäftemacher", denn: "Die Kasse muss stimmen". Weitere Verführer würden sich oft so äußern: "Komm schon Jung, ein Bier oder Glimmstengel bringt dich net um", oder "Wir waren früher nicht anders", oder "Nicht einmischen, lieber nichts sagen". Doch auch an die Jugendlichen selbst appellierte Nadine Theis: "Für Jugendschutz muss sich jeder verantwortlich fühlen." Zu sagen, das Jugendamt, die Polizei, das Ordnungsamt oder die Schule sollten für Ordnung sorgen, reiche nicht aus. "Als Veranstalter müssen wir uns immer unserer Verantwortung bewusst sein und im Verein, im Kindergarten oder in der Schule unsere Position als Jugendschützer vertreten," betonte Theis. Dazu gehöre auch, dass zum 13. Geburtstag der Tochter keine Kiste Biermixgetränke auf den Tisch kommt, ungeachtet eventueller Schreikrämpfe und massiver Vorwürfe in Richtung "spießig und altmodisch". Derweil könne Jugendschutz und Prävention nicht bedeuten, alles verbieten und nichts erlauben, in Watte packen oder Alternativlosigkeit.

Wenig Raum für Sanktionen

Über den gesetzlichen Rahmen des Jugendschutzgesetzes bei Veranstaltungen informierte Kriminalhauptkommissar Hubert Lenz, Beauftragter für Jugendsachen bei der Polizeidirektion Wittlich. Gegenstand seiner Ausführungen waren die Paragraphen vier bis 13 des Jugendschutzgesetzes, vom Aufenthalt in Gaststätten bis zum Spielen an elektronischen Bildschirmspielgeräten. Demzufolge hat der Gesetzgeber den Rahmen für Sanktionsmöglichkeiten gegen Jugendliche eng begrenzt. "Es amüsiert sie selbst, wenn sie hören, was sie alles ungestraft tun dürfen", meinte Hubert Lenz.

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Ausgehend vom Beispiel eines volltrunkenen Jugendlichen, der ein mit Grabsteinen beladenes Pferdefuhrwerk als Nachhause-Taxi benutzte, und dem die Steine drei Finger abgeklemmt hatten, sprach Rechtsanwalt Ralf Mathey über die zivil- und strafrechtliche Seite der Aufsichtspflicht bei Veranstaltungen.

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