Kämmerer-Affäre: Geld geht zurück in die Dörfer

Die Verbandsgemeinde (VG) Obere Kyll zahlt rund 1,5 Millionen Euro an vier ihrer Ortsgemeinden zurück. Damit gleicht sie den finanziellen Schaden aus, der dort durch die Unterschlagungen ihres ehemaligen Finanzverwalters hervorgerufen wurde.

Jünkerath. (fpl) Geld zurück: Die VG Obere Kyll hat fast 1,5 Millionen Euro an die Ortsgemeinden Jünkerath, Lissendorf, Stadtkyll und Steffeln gezahlt. Die Überweisungen seien am Mittwoch, 20. Februar, getätigt worden, teilte Bürgermeister Werner Arenz gestern mit. Damit seien die Gemeinden "entschädigt und somit neutral gestellt worden". Gleichzeitig stellt Arenz klar, dass die Zahlungen nicht in zusätzlichen Belastungen für die Bürger resultieren werden, zum Beispiel in Form erhöhter Steuern: "Das wird ausschließlich über Kredite finanziert und belastet nur den Haushalt der Verbandsgemeinde", sagt er im Gespräch mit dem TV.Den Beschluss zur Zahlung hatte der VG-Rat Ende Oktober gefasst (der TV berichtete), auf gemeinsamen Vorschlag von Arenz, der Beigeordneten und aller Fraktionsvorsitzenden.Zinsen wurden mit einberechnet

Die Abwicklung allerdings war erst jetzt möglich, nachdem die Kreisverwaltung Vulkaneifel den ersten Nachtrag zum Haushaltsplan 2008 genehmigt hatte. Das meiste Geld erhält die Ortsgemeinde Lissendorf: exakt 629 907,83 Euro. Nach Stadtkyll wurden 495 458,07 Euro überwiesen. Die Ortsgemeinde Jünkerath erhielt die Summe von 112 171,30 Euro, nach Steffeln gingen 14 070,75 Euro. Die Zahlungen summieren sich auf 1,251 Millionen Euro. Zusätzlich erstattet die VG auch den Zinsschaden, insgesamt weitere 206 391 Euro.Die Unterschlagungen des Kämmerers zulasten der VG und der Ortsgemeinden waren im Mai 2007 aufgedeckt worden. Der mittlerweile gestorbene Finanzverwalter hatte seit 1994 insgesamt mehr als 2,5 Millionen Euro veruntreut. Davon entfielen 1,28 Millionen auf die Verbandsgemeinde, der Rest auf die vier Ortsgemeinden. Werner Arenz hat inzwischen ein Disziplinarverfahren gegen sich beantragt: Dabei soll geklärt werden, ob sich der Bürgermeister in seiner Amtsführung eines Vergehens schuldig gemacht hat.Weiterer Bericht folgt.

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