Kein Vorsatz, keine Nötigung, keine Straftat - Erzieherin der Jugendhilfe Eifel freigesprochen

Prüm/Daleiden · Das Urteil lautet: Freispruch. Im Prozess wegen vermeintlicher Nötigung eines Kindes ist die angeklagte Mitarbeiterin der Jugendhilfe Eifel vom Amtsgericht Prüm freigesprochen worden. Ab Ende Oktober müssen sich weitere Angestellte wegen noch offener Klagen vor Gericht verantworten.

Prüm/Daleiden. Eine Erzieherin der Jugendhilfe Eifel soll einen Zwölfjährigen genötigt haben - um den Jungen vom Wunsch abzubringen, in eine andere Wohngruppe verlegt zu werden. Mit Stubenarrest unter unwürdigen Bedingungen soll sie versucht haben, den Willen des Jungen zu brechen. Wegen dieser Vorwürfe muss sich die 39-Jährige vor dem Amtsgericht Prüm verantworten (der TV berichtete). Am zweiten Verhandlungstag spricht Richter Oliver Emmer sie allerdings von allen Vorwürfen frei.Strafbestand nicht erfüllt


"Die Dinge, wie sie im Strafbefehl beschrieben wurden, waren so nicht richtig", sagt Emmer. Dabei hatten es die Anschuldigungen der Anklageschrift in sich: In einem nicht renovierten Zimmer in einem ungenutzten Haus soll der Junge so lange unter Stubenarrest gestanden haben, bis er einknickte und von seinem ursprünglichen Wunsch abließ, die Wohngruppe zu verlassen. Kontakt nach außen soll er keinen gehabt haben. Sein einziges Einrichtungsstück: eine Matratze.
"Ich bin kein Jugendpsychologe und auch kein Pädagoge. Ob diese Erziehungsmethode schön oder sinnvoll ist, habe ich nicht zu beurteilen. Meine Aufgabe ist zu prüfen, ob ein Strafbestand erfüllt wird", sagt Emmer. Alle Zeugenaussagen hätten gezeigt, dass die Situation sich anders abspielte als vorgeworfen.

Aus Sicht des Gerichts passierte Folgendes: Nachdem der Junge ein Auto beschädigt hatte, stritt er mit der Angeklagten. Aufgewühlt äußerte er den Wunsch, woanders leben zu wollen. In Absprache mit dem Jugendamt, der Kindsmutter, dem Erzieherteam und letztlich auch dem Jungen selbst wurde beschlossen, ihn über ein Wochenende nach Daleiden in eine andere Gruppe zu schicken.

"Es ist glaubhaft, dass dies als Auszeit gedacht war und von Anfang an klar war, dass der Aufenthalt auf ein Wochenende begrenzt ist. Der Junge sollte Zeit finden, um sich zu sortieren und eine Entscheidung zu treffen." Die Unterbringung sei in der Anklage schlimmer geschildert worden, als sie wirklich gewesen sei. Zwar habe der Junge kaum Kontakt zu anderen Kindern gehabt, aber er sei nicht eingeschlossen gewesen. Nach zwei Tagen sei er schließlich wie abgesprochen von der Angeklagten abgeholt worden. Das Zimmer sei zudem normal eingerichtet gewesen. Alles habe seine Richtigkeit gehabt, sagt Emmer.

In seiner Aussage gab der heute 14-jährige Junge unter anderem an, ein gutes Verhältnis zur Beschuldigten zu haben. "Es besteht kein Zweifel, dass er freiwillig übers Wochenende nach Daleiden ging. Er sollte sich Gedanken machen, ob er wirklich weg will. Ob die Praxis richtig ist, soll hier nicht diskutiert werden", sagt Emmer und merkt an, dass aber selbst das Jugendamt in einer schriftlichen Stellungnahme darauf hinweise, dass ein solcher Vorgang gängige Praxis sei.
Mit seinem Urteil folgt Richter Emmer dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Zwar lehnte diese am ersten Prozesstag eine Verfahrenseinstellung ab, beantragte nach Anhörung aller Zeugen aber schließlich doch einen Freispruch.

Richter Emmer betont zum Abschluss allerdings auch, dass das Ergebnis dieses ersten Prozesses, der sich mit Vorfällen bei der Jugendhilfe Eifel befasste, nichts aussage über die kommenden Verhandlungen. Von Ende Oktober an müssen sich drei ehemalige Erzieher aus dem Haus in Daleiden vor dem Amtsgericht Prüm wegen weiterer Vorwürfe verantworten. aff

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