Kinderpornografie: Amtsgericht Prüm verurteilt 40-Jährigen zu zehn Monaten Gefängnis

Prüm · Weil er sich kinderpornografische Bilder verschafft und im Internet verbreitet hat, muss ein 40 Jahre alter Mann für zehn Monate ins Gefängnis. So hat es das Amtsgericht Prüm am Donnerstag entschieden. Der Mann war bereits mehrfach in ähnlichen Fällen verurteilt worden.

Für die Justiz ist der 40 Jahre alte Handwerker, der an diesem Morgen auf der Anklagebank des Prümer Amtsgerichts sitzt, wahrlich kein unbeschriebenes Blatt: Mehrfach ist er wegen Besitz und Verbreitung von kinderpornografischem Material auffällig worden. Zum ersten Mal stand er Ende der 90er Jahre vor Gericht, damals verurteilte ihn das Landgericht Koblenz wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei Fällen. Seitdem hat er sich offenbar nicht mehr selbst an Minderjährigen vergriffen, sondern seine pädophile Neigung mit pornografischen Bildern befriedigt. 2008 stand er vor Gericht, weil er 63 solcher Bilder besessen und sie in drei Fällen auch verbreitet hat. Zwei Jahre später folgt eine weitere Verurteilung. Beide Male wird die Strafe allerdings auf Bewährung ausgesetzt, was den 40-Jährigen aber offenkundig nicht davon abhielt, sich weiterhin Kinderpornografie zu besorgen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, sich Anfang Januar 2012 Bilder verschafft und mit seinem Mobiltelefon drei davon auf eine Internetseite gestellt zu haben. Und das obwohl er noch unter einer laufenden Bewährung gestanden und sich in einer Therapie befunden habe. Der Angeklagte räumt vor Gericht die Vorwürfe ein: "Das stimmt so." Doch die Frage von Richter Felix Heinemann, warum er das getan habe, kann er nicht beantworten. Er habe eigentlich vorgehabt, die Bilder zu löschen, es aber dann doch nicht gemacht. Sein Verteidiger, Rechtsanwalt Ralf Mathey, verweist auf die Schwächen einer ersten Therapie, die bis Ende 2011 in Bitburg gelaufen sei. Zunächst habe der Angeklagte ein Medikament erhalten, das den pädophilen Trieb unterdrücken soll. Dieses habe er jedoch nicht vertragen, der behandelnde Arzt habe ihm aber kein Neues verschrieben. Auch die Therapiegespräche seien zudem nur sehr kurz gewesen. Erst Anfang 2012 habe er eine neue Behandlung bei einem anderen Arzt in Daun begonnen, die deutlich besser gelaufen sei, betont Mathey. Deshalb plädiert er dafür, die von der Staatsanwaltschaft geforderte Freiheitsstrafe von zehn Monaten erneut auf Bewährung auszusetzen. Das Ziel müsse es ja sein, solche Taten zukünftig zu verhindern. Daher sei es aus seiner Sicht sinnvoller, die Therapieauflagen zu verschärfen und den Behandlungsfortschritt genauer zu überwachen, als seinen Mandanten wegzusperren. Doch dieser Sichtweise schloss sich Richter Heinemann in seinem Urteil nicht an. Zwar sei der Angeklagte geständig gewesen, aber eine erneute Bewährung sei angesichts der zahlreichen einschlägigen Vorstrafen zu verneinen. "Das ist nicht vermittelbar, gerade bei Straftaten in diesem Bereich immer wieder Bewährungsstrafen zu verhängen." Denn durch den Konsum solcher Bilder werde der Produktion und damit dem Missbrauch von Kindern Vorschub geleistet. Es sei zwar offenbar so, dass die erste Therapie des Angeklagten nicht optimal gelaufen sei, aber er habe die aktuellen Taten während der zweiten Behandlung begangen, und habe die kinderpornografischen Bilder trotzdem nicht gelöscht. "Mir fehlt da einfach eine Unrechtseinsicht", sagt Heinemann. Er könne daher nicht sagen, dass sich der Angeklagte in Zukunft korrekt verhalte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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