Land darf Gemeinden Steuern nicht vorschreiben

Freude in der Gemeinde Hellenthal: Im Steuerstreit mit dem Euskirchener Landrat hat die Kommune einen klaren Sieg vor dem Verwaltungsgericht (VG) in Aachen errungen.

Hellenthal. (MS)"Durch das Urteil wird die Selbstverwaltung und Zukunftsfähigkeit der Gemeinde verbessert", freut sich Hellenthals Bürgermeister Manfred Ernst. Die Vorgeschichte: Der Gemeinderat hatte für das Jahr 2005 die Hebesätze für die Gewerbesteuer auf 400 Prozent und für die Grundsteuer auf 350 Prozent festgelegt - und stieß damit bei der Kommunalaufsicht des Landes, dem Kreis, auf Granit: Landrat Günter Rosenke stellte damals klar, dass die Gemeinde angesichts ihrer miserablen Finanzlage höhere Steuern erheben müsse. Das wiederum machten die Hellenthaler nicht mit und zogen mit einer Klage vors VG - und bekamen nun Recht. Zur Begründung habe die Vierte Kammer des VG ausgeführt, "dass die Kommune bei der Festsetzung der Hebesätze von einer bundesrechtlichen Ermächtigung im Grundsteuer- und Gewerbesteuersatz Gebrauch mache und dem Land nicht die Kompetenz zustehe, den Kommunen Mindestsätze vorzuschreiben", so das Gericht. Dies sei durch die Hebesatzgarantie des Bundes den Kommunen überlassen und dann gelte der Grundsatz: "Bundesrecht bricht Landesrecht".Bürgermeister Manfred Ernst sieht darin auch positive Aspekte für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Hellenthaler Bürger. Und wie reagiert der Kreis? Zunächst einmal zurückhaltend."Wir müssen natürlich zunächst das schriftliche Urteil abwarten", erklärte der persönliche Referent des Landrats, Johannes Winckler. Eher seien Bezirksregierung und Innenminister betroffen, für die der Kreis die Aufsichtsaufgaben schließlich übernehme.

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