Landgericht schickt Serienbrandstifter von Waxweiler auf Dauer in die Psychiatrie

Trier/Waxweiler · Vor dem Landgericht Trier ist der Prozess gegen einen 75-Jährigen zu Ende gegangen, der in geistiger Verwirrung mehrere Brände in Waxweiler (Eifelkreis Bitburg-Prüm)= gelegt hatte. Er wurde dauerhaft in eine psychiatrische Klinik eingewiesen, weil er nach Auffassung des Gerichts eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.

Zum letzten Mal betritt der 75-Jährige mit federgeschmücktem Wanderhut den Verhandlungssaal, wo er von seiner Verteidigerin Martha Schwiering empfangen wird. Die Juristin hat sich in den vorausgegangenen drei Verhandlungstagen fast wie eine Sozialbetreuerin um ihren Mandanten gekümmert, der sich selbst nur als "Wanderführer" bezeichnet und so auch angesprochen werden will.

Der Betroffene hatte zwischen 2012 und 2014 in Waxweiler mehrfach und dreimal in gefährlicher Nähe zu Gebäuden kleine Feuer gelegt. Es blieb in allen Fällen beim Versuch der Brandstiftung, weil er stets beim Zündeln entdeckt worden war und die Feuerchen noch rechtzeitig gelöscht werden konnten. Eine einleuchtende Erklärung für sein Tun hat er nicht. Schließlich verkündet der Vorsitzende Richter Armin Hardt die Entscheidung der Dritten Großen Strafkammer: "Der Beschuldigte wird wegen versuchter schwerer Brandstiftung, versuchter Brandstiftung und wegen versuchter Sachbeschädigung dauerhaft in die Andernacher Klinik Nette-Gut für Forensische Psychiatrie eingewiesen."

Die entscheidenden Aussagen in der Urteilsbegründung: "Die Steuerungsfähigkeit des Beschuldigten bei den Zündeleien ist eingeschränkt." Weitere, noch erheblichere Taten seien künftig zu befürchten. Er stelle eine Gefahr für die Allgemeinheit dar, die dauerhafte Unterbringung sei daher verhältnismäßig.

Dabei verweist Hardt auch auf die laufende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs: Danach sind nicht die zurückliegenden Delikte für eine Unterbringung entscheidend, sondern das, was aus diesem Verhalten für die Zukunft erwartet werden muss. Es ist keine überraschende Entscheidung, sondern ein Ergebnis, das absehbar war. Mehrere Fälle schwerer Brandstiftung hatte Staatsanwältin Daniela Gregarek dem Mann in ihrer Anklageschrift vorgeworfen - allerdings gleich mit dem Zusatz, dass er infolge einer geistigen Beeinträchtigung im Zustand der Schuldunfähigkeit handelte.

Bestätigt wurde dies im weiteren Prozessverlauf durch das Gutachten der psychiatrischen Sachverständigen. Noch gravierender für den Beschuldigten, der seit dem 30. April zunächst vorläufig im Nette-Gut untergebracht war. Die Fachärztin konnte ihm keine günstige Prognose ausstellen. Die Erkrankung werde fortschreiten - und dies mit steigendem Kontrollverlust beim zwanghaften Zündeln. Dies könne eines Tages zur Katastrophe führen.

Staatsanwältin Gregarek plädiert am letzten Verhandlungstag daher für eine dauerhafte Einweisung in die Psychiatrie. Auch Verteidigerin Schwiering kommt zu keinem anderen Resultat - auch wenn zwischen ihr und der Anklägerin unterschiedliche Auffassungen zu den Taten bestehen. Schwiering sieht in den kleinen Feuerchen lediglich versuchte Sachbeschädigung, nicht aber versuchte Brandstiftung.

"Ich will noch einmal meine Heimat sehen", erklärt der Betroffene abschließend. Dennoch, das ist spürbar, scheint er sich nach Monaten im Nette-Gut mit seiner Situation arrangiert zu haben. Zumal er dort besser versorgt ist als in seinem total baufälligen Haus in der Westeifel.

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