Manche müssen doppelt zahlen

Ohne Schonfristen für Grundstücksbesitzer, die erst vor kurzem Einmalbeiträge für den Ausbau ihrer Straßen bezahlt haben, will die Ortsgemeinde Bleialf auf das System der wiederkehrenden Beiträge umstellen. Außerdem wurde die Planung für den neuen Marktplatz beschlossen.

 Wer soll für den Ausbau der Straßen rund um den Marktplatz bezahlen? Der Gemeinderat hat sich für die wiederkehrende Beiträge entschieden. TV-Foto: Christian Brunker

Wer soll für den Ausbau der Straßen rund um den Marktplatz bezahlen? Der Gemeinderat hat sich für die wiederkehrende Beiträge entschieden. TV-Foto: Christian Brunker

Bleialf. Schon in der vergangenen Sitzung, als es im Gemeinderat Bleialf um die Neugestaltung des Marktplatzes und die Einführung wiederkehrender Beiträge ging, war das Interesse seitens der Bürger immens, so dass der kleine Raum im Bürgerhaus fast aus den Nähten platzte. Diesmal waren noch mehr Bürger gekommen, rund 70 verfolgten im Hotel Waldblick die Sitzung des Rates und durften auch ihre Argumente vorbringen.

Dabei äußerte sich niemand grundsätzlich gegen die Einführung wiederkehrender Beiträge. Bei diesem System werden die Ausbaukosten auf alle Grundstücksbesitzer verteilt. Doch der Verzicht auf die sogenannten Schonfristen stieß bei vielen Wortmeldungen auf Kritik. Diese Fristen sieht das Gesetz als Möglichkeit vor, um Grundstücksbesitzer, die erst kürzlich ihre Einmalbeiträge für den Ausbau ihrer Straßen bezahlt haben, für eine gewisse Zeit von den wiederkehrenden Beiträgen zu befreien, um so Doppelbelastungen innerhalb kurzer Zeit zu vermeiden. Denn es könnte sein, dass ein Grundstücksbesitzer in einem Jahr mehrere Tausend Euro Einmalbeiträge für den Ausbau seiner Straße bezahlen muss und direkt im nächsten Jahr für die wiederkehrenden Beiträge herangezogen wird.

Während sich einige Bürger für die Einführung der Schonfristen aussprachen, war der Gemeinderat anderer Ansicht. "Der Großteil der Bürger hat ja bereits seine Einmalbeiträge bezahlt", sagte Walfried Hacken (CDU). Deshalb solle man direkt alle ins Boot holen. Die Anwohner der bislang noch nicht ausgebauten Straßen hätten dann zwar Glück, aber insgesamt sei diese Lösung am gerechtesten, so Hacken. Auch Johann Urfels (SPD) war dieser Ansicht: "In der ersten Phase haben jetzt nahezu alle bezahlt, deshalb sollten in Phase zwei auch alle von Anfang an zahlen." Denn wenn man einen Teil befreie, müsse der andere Teil natürlich höhere Beiträge bezahlen.

Einzig die Wählergruppe Mölter sprach sich für die Einführung der Schonfristen aus. "Fast alle Gemeinden in der Verbandsgemeinde Prüm, die auf wiederkehrende Beiträge umgestellt haben, haben diese Möglichkeit genutzt", sagte Willi Leinen. Es sei ungerecht, wenn jemand, der erst vor kurzem den Ausbau seiner Straße mitfinanziert und so eine erhebliche Summe habe aufbringen müssen, direkt im Anschluss wieder zahlen müsse.

Oliver Grunow (Bleialf Aktiv) wies diesen Vorwurf zurück: "Wir vom Gemeinderat haben uns viele Gedanken gemacht und lassen uns nicht den Vorwurf machen, wir handelten ungerecht." Auch Ortsbürgermeisterin Edith Baur wollte das so nicht stehen lassen. Man habe sich die Entscheidung nicht leicht gemacht.

So votierte der Gemeinderat schließlich bei drei Gegenstimmen für die Einführung der wiederkehrenden Beiträge ohne Übergangsfristen.

Meinung

Suche nach Gerechtigkeit

Ist es gerecht, wenn jemand, der erst vor kurzem einen hohen Betrag für den Ausbau seiner Straße aufbringen musste, zunächst von den wiederkehrenden Beiträgen befreit wird? Auf den ersten Blick sicherlich, denn nur wenige können diese Summen, die beim Ausbau einer Straße fällig werden, einfach aus dem Ärmel schütteln. Von daher ist es nachvollziehbar, wenn man eine Schonfrist einräumt. Doch es gibt eine zweite Seite. Denn je mehr Menschen freigestellt werden, desto mehr müssen die anderen zahlen, deren Straßen früher ausgebaut worden sind. Sie müssen nicht nur ihre eigenen Ausbaukosten und die wiederkehrenden Beiträge zahlen, sondern auch die Kosten für die davon befreiten. Von daher ist es gerechter, wenn man alle von Anfang an beteiligt, denn ein Großteil hat bereits seine Einmalbeträge bezahlt und ist daher gleich belastet. Ob diese Beiträge vor drei, fünf oder zwanzig Jahren fällig waren, sollte kein Argument sein, neue Ungleichbehandlungen zu schaffen. c.brunker@volkfsreund.deHINTERGRUND Ursprünglich hatte die Ortsgemeinde Bleialf vor, zunächst alle Straßen nach einem in den 60er Jahren aufgestellten Ausbauplan einmalig auszubauen und dies über die Einmalbeiträge zu finanzieren. Erst wenn alle diese Straßen ausgebaut sind, sollte nach einem Gemeinderatsbeschluss von 2003 auf die wiederkehrenden Beiträge umgestellt werden. Doch weil jetzt der erneute Ausbau von Poststraße und Marktstraße ansteht sowie die Prümer Straße fast fertig ist, müssten diese Anwohner zum zweiten Mal ihre Einmalbeiträge bezahlen, während andere Straßen noch gar nicht ausgebaut worden sind. Um diese Doppelbelastung zu vermeiden, wurde das Thema des Systemwechsels akut - vor allem auch, weil die Zuschüsse für die Neugestaltung des Marktplatzes mit den umliegenden Straßen an einen Baubeginn noch im Dezember geknüpft sind.

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