Ringen um die freie Aussicht

Bei der Planung des Neubaugebiets "Im Renkert" kommt die Ortsgemeinde Daleiden Anliegern entgegen: Es gelten größere Abstände zur bisherigen Bebauung und ein Sichtkorridor zwischen den Häusern.

Daleiden. Rund vier Stunden zogen sich Bürgerversammlung und Gemeinderatssitzung im Dorfgemeinschaftshaus Daleiden hin. Im Mittelpunkt des Abends stand der Bebauungsplan "Im Renkert". Am nordwestlichen Ortsrand will die Gemeinde 18 Baugrundstücke erschließen, da sie derzeit kein eigenes Bauland mehr anbieten kann (der TV berichtete).Rosemarie Bitzigeio vom Planungsbüro Lenz & Partner stellte in der Bürgerversammlung den Planentwurf ausführlich vor. Drei Anlieger vom Hardter Weg, deren Grundstücke an das künftige Baugebiet grenzen, reagierten enttäuscht. "Wir haben das Grundstück damals gekauft mit der Zusage vom Makler und vom Ortsbürgermeister, dass dahinter nie etwas gebaut wird", berichtet einer der Hausbesitzer. "Bald schauen wir auf zwölf Meter hohe Gebäude. Das ist doch ein erheblicher Wertverlust."Der zweite Anlieger stellte die Notwendigkeit eines Neubaugebiets mit Aufwand und Kosten in Frage, der dritte sieht die Privatsphäre hinter den bestehenden Häusern durch künftige Neubauten "enorm gestört"."Die Fläche liegt im Landschaftsschutzgebiet, das ist aber kein Naturschutzgebiet", stellte Büroleiter Erwin Pütz von der Verbandsgemeinde-Verwaltung Arzfeld klar "Deshalb darf dort grundsätzlich gebaut werden."In der anschließenden Ratssitzung ging es um die Frage, wie die Gemeinde den Wünschen der Bürger gerecht werden kann, ohne die Gestaltungsfreiheit der künftigen Bauherren stark einzuschränken.Schließlich beschloss die Ratsmehrheit mit 7:4 Stimmen eine dreiteilige Kompromiss-Lösung. Sie betrifft die beiden Baugrundstücke, die den Beschwerdeführern am nächsten liegen.Der Abstand der Baufenster (Fläche, innerhalb derer das Haus gebaut werden darf) zur Außengrenze des Baugebiets wird von fünf auf sieben Meter erhöht.Zur Grenze zwischen den beiden Baugrundstücken müssen beim Bau drei Meter Abstand gehalten werden. So entsteht ein mindestens sechs Meter breiter Sichtkorridor von den Häusern der Anlieger aus.Die betroffenen Bauherren müssen die Giebel der Häuser zur Erschließungsstraße hin ausrichten. So werden die Silhouetten von den Häusern der Anlieger aus betrachtet wesentlich schmaler.Die maximale Firsthöhe der Häuser bleibt einheitlich im gesamten Baugebiet bei zwölf Metern. Mit der Erschließungsplanung beauftragte der Rat das Büro Berg & Partner.

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