Schall und Rauch auf "Zimmers"

STADTKYLL. Die Expansion der Baufirmen im Stadtkyller Gewerbegebiet "Auf Zimmers" macht den benachbarten Unternehmen zu schaffen. Nach Auffassung der Kreisverwaltung kommt der Widerspruch gegen die Genehmigung jedoch zu spät.

Sabine Ludwig und Martin Brauers haben die Nase voll. Die Prokuristin des Luftfahrt-Zulieferers PalNet GmbH (seit 2001 in Stadtkyll) und der Geschäftsführer der Spedition Brauers (seit 1999 in Stadtkyll) sehen sich durch den Betrieb der benachbarten Baufirmen zunehmend belastet. 2003 siedelte die Firma Stadtkyller Asphaltwerke (SAW) im Interkommunalen Gewerbegebiet "Auf Zimmers". 2005 kam Baustoffe Backes mit einem Betonwerk hinzu. Diese Firma lagert seit 2006 auf weiteren Flächen Mineralstoffe. Ebenfalls seit 2006 bereiten Brech- und Klassieranlagen der SAW Fräsmaterial zum Recycling auf. Es herrscht reger Betrieb und viel Verkehr. "Dies alles ergibt eine Dreck-, Staub-, Geruchs- und Lärmkulisse, die eines reinen Industriegebiets würdig wäre", sagt Sabine Ludwig. "Die Belästigungen sind unerträglich." Nach Akteneinsicht folgern die Anwälte von PalNet und Brauers, dass die Kreisverwaltung Daun die Genehmigung für die Anlagen der SAW im Februar 2004 rechtswidrig erteilt hat. Die Behörde habe alles einzeln betrachtet: Asphaltmischanlage, Materiallagerstätten sowie Lager für Straßenbruch mit zwei Brecheranlagen. Das ermöglichte ein vereinfachtes Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Nach Auffassung der Anwälte hätten die Kapazitäten der Anlagen jedoch auf 560 Tonnen pro Stunde summiert werden müssen, da sie als eine Betriebseinheit zu werten seien. Damit wäre ein förmliches Verfahren mit Beteiligung der Anlieger, der Öffentlichkeit und weiterer Stellen fällig gewesen. Auch die großen Haufen von Abfallmaterial aus Straßenbruch seien gebietsunverträglich.Luftfahrt-Zulieferer legt Hallenbau auf Eis

"Es geht nicht darum, ein Unternehmen zu verunglimpfen oder kaputt zu machen. Die Baufirmen haben den Behörden gegenüber von Anfang an mit offenen Karten gespielt. Die Behörden haben aber durch einen Trick eine Ansiedlung forciert, die in einem förmlichen Verfahren nicht möglich gewesen wäre", sind sich Ludwig und Brauers einig. Nach der Baunutzungsverordnung dienen Gewerbegebiete im Unterschied zu Industriegebieten "vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben". Wegen der ungeklärten Situation stellte Paletten-Hersteller PalNet (13 Beschäftigte in Stadtkyll plus freie Mitarbeiter weltweit) den Bau einer zweiten Halle zur Container-Produktion zurück. Bei Brauers (elf Beschäftigte, zehn LKW) fiel das zweite Standbein Lagerung von Produkten (vier Festangestellte plus Aushilfskräfte und Minijobs) komplett weg. Die dafür gebaute Halle steht weitgehend leer. Martin Brauers: "Weil sich Feinstaub auf den Waren abgesetzt hatte und unser Auftraggeber deshalb in diesem Umfeld keine Perspektive mehr sah, hat er die schon ein Jahr dauernde Zusammenarbeit beendet." PalNet und Brauers sehen ihre Grundstücke und Gebäude entwertet sowie die touristische Bedeutung Stadtkylls als Luftkurort gefährdet. Brauers Vorschlag zur Einigung: "Alle Parteien sollten an einem Tisch verhandeln."Kreis: Widersprüche unzulässig und unbegründet

Auf TV-Anfrage wollte sich die Kreisverwaltung Daun zu dem "laufenden Verfahren" nicht äußern. Im Antwortschreiben an die Anwälte verweist der Kreis darauf, dass die Abwehrrechte ein Jahr nach "Kennenmüssen" der Genehmigung verwirkt seien. Durch die Bautätigkeit in unmittelbarer Nachbarschaft und eine Mitteilung in den Kreisnachrichten im Zusammenhang mit dem Verfahren hätten die Firmen aufmerksam werden und sich weitergehend informieren können. Die erst im September eingelegten Widersprüche seien daher "unzulässig". Sie seien auch "unbegründet", weil nur die Kapazität des Asphaltwerks mit 160 Tonnen pro Stunde maßgeblich sei. Eine Brech- und Klassieranlage gehöre als Nebenanlage dazu, die zweite sei alternativ einsetzbar. Als "formell baurechtswidrig" bezeichnet der Kreis das erweiterte Lager von Baustoffe Backes. Die Firma werde deshalb aufgefordert, einen Antrag auf Baugenehmigung zu stellen. Horst Backes, ein Geschäftsführer der Stadtkyller Asphaltwerke, schließt sich der Rechtsauffassung der Kreisverwaltung an (siehe Extra). PalNet und Brauers sehen ihr Widerspruchsrecht jedoch nicht verwirkt, da das Ausmaß mit Brecher-Lärm und Materialbergen unmittelbar an der Grundstücksgrenze anfangs nicht abzusehen gewesen sei. Voraussichtlich wird sich der Kreisrechtsausschuss mit der Angelegenheit befassen.

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