Schock im Mehlental

Die am Montagmorgen in Gondenbrett-Obermehlen bei Prüm verbrannte Frau hinterlässt Ehemann und Tochter. Die Ermittler gehen bisher von einer Selbsttötung der psychisch kranken 35-Jährigen aus.

Gondenbrett-Obermehlen. Montagmorgen, gegen 8.30 Uhr im Ortsteil Obermehlen der Gemeinde Gondenbrett (520 Einwohner). Die Mieterin einer Einliegerwohnung hört zwei Schreie und sieht, wie Brandmaterial in den Garten hinterm Haus fällt. Als sie nach draußen läuft, ruft ihr schon eine Nachbarin entgegen: "Bei euch brennt es!"Die Mieterin alarmiert die Feuerwehr und eilt mit Nachbarn in die obere Wohnung. Auf dem Balkon liegt ein verbrannter Körper — mutmaßlich die 35-jährige Ehefrau des Hausbesitzers. Außenwand und Dachstuhl stehen in Flammen. Der durch den Lärm geweckte Ehemann kommt aus dem Schlafzimmer dazu und erleidet einen Schock. Der 52-Jährige wird später zur Beobachtung ins Krankenhaus gebracht.Eine weitere Nachbarin hat die Sirene im nahe gelegenen Feuerwehrgerätehaus gedrückt. Die Feuerwehren Obermehlen, Prüm, Niederprüm, Bleialf und Sellerich rücken mit insgesamt rund 60 Einsatzkräften aus. Obermehlens Wehrführer Heinrich Tautges trifft als Erster am Brandort ein und zieht den leblosen Körper zur anderen Seite des Balkons. Die Feuerwehren haben den Brand schnell unter Kontrolle und verhindern ein Ausbreiten der Flammen. Geschätzter Sachschaden: 15 000 Euro. Die Feuerwehr Obermehlen überwacht die Glutnester, um gegebenenfalls ein erneutes Entflammen zu verhindern.Weitere Therapie stand bevor

Im Lauf der Ermittlungen durch die Kripo Wittlich erhärtet sich der Verdacht, dass sich die Frau selbst angezündet hat. Eine Zeugin hat bei ihrem Eintreffen in der Wohnung Benzin gerochen. Die Tote war psychisch krank und deshalb auch schon stationär in Behandlung. Nach Weihnachten sollte sie erneut eine Therapie machen. Zeugen bestätigten den zuletzt sehr labilen Zustand der Frau. Die dreijährige Tochter des Ehepaars weilte am Montagmorgen im Kindergarten.Die Beamten der Spurensicherung suchen unter anderem nach Brandbeschleunigern. Die Leiche der Frau wird auf Anordnung der Staatsanwaltschaft obduziert, um sie zweifelsfrei zu identifizieren und die Todesursache eindeutig zu klären. Nur so können Unfall oder Fremdverschulden ausgeschlossen werden.

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