Schüsse im Schönecker Park: Prümer Amtsgericht verurteilt 67-Jährigen zu einer Gefängnisstrafe

Prüm · Der Fall hatte im Februar für Schlagzeilen gesorgt: Damals hatten drei Kinder berichtet, ein Mann habe mit einer Waffe auf sie geschossen, als sie mit ihren Hunden im Schönecker Park unterwegs gewesen waren. Als die herbeigerufene Polizei den Mann ermittelte, stellte sich heraus, dass es sich um eine Schreckschusspistole gehandelt hatte – für die der Mann keinen Waffenschein vorweisen konnte.

Nun musste sich der 67-Jährige vor dem Amtsgericht Prüm zunächst wegen unerlaubtem Waffenbesitz und versuchter Nötigung verantworten. Im Laufe des Verfahrens stellte sich jedoch heraus, dass die Kinder durch den Vorfall nachhaltig traumatisiert worden sind. Daher wurde der Angeklagte schließlich wegen unerlaubtem Waffenbesitz, Bedrohung und gefährlicher Körperverletzung zu einer Gefängnisstrafe von zehn Monaten verurteilt. Weil er noch nicht vorbestraft ist, wurde die Strafe für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Überdies muss er eine Geldbuße in Höhe von 5000 Euro zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. ch

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