Schutz vor Insekten

PRÜM/HILLESHEIM. (cus) Weitere Gemeinden sind in die 20-Kilometer-Schutzzone um Hellenthal und Blankenheim wegen der dortigen Blauzungenkrankheit (der TV berichtete) aufgenommen worden. Unterdessen hat das Umweltministerium klar gestellt, dass Insektizide nicht auf Kühen verwendet werden, sondern nur in Fahrzeugen und Ställen.

Der erste bestätigte Fall der Tierseuche Blauzungenkrankheit in Rheinland-Pfalz lässt auf sich warten. Wegen der drei Fälle in Hellenthal und Blankenheim (Kreis Euskirchen) wurde die direkte Schutzzone jedoch vergrößert. Neu betroffen sind im Kreis Daun die Gemeinden Bodenbach, Bongard, Borler, in Dreis-Brück der Ortsteil Brück, Gelenberg, Kelberg, Kerpen (Eifel), Nohn, Oberehe-Stroheich, Üxheim, Walsdorf und die Stadtteile der Stadt Hillesheim. Im Landkreis Ahrweiler sind es die Verbandsgemeinde Adenau und die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Altenahr: Ahrbrück, Altenahr, Berg, Hönningen, Kesseling, Kirchsahr und Lind. Unterdessen hat eine Formulierung in der tierseuchenrechtlichen Anordnung des Landesuntersuchungsamts für Verwirrung gesorgt. Dort heißt es nämlich: "Das tägliche Aufstallgebot gilt nicht, wenn die Tiere sowie deren Ställe und sonstige Standorte mit zugelassenen Insektiziden ... behandelt sind." Auf TV-Anfrage präzisiert das Umweltministerium in Mainz, dass Insektizide nur zur Bekämpfung der Mücken in Transportfahrzeugen und Ställen gedacht sind. Zur Anwendung auf den Nutztieren gibt es so genannte Repellentien. Das sind ungiftige Insektenschutzmittel wie "Bayofly". Diese harmlosen Flüssigkeiten dienen lediglich dazu, die Mücken durch starken Geruch zu verbrämen. Das verhindert wiederum die Verbreitung der Viren durch Mücken.

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