Vergleich mit Faust in der Tasche

Der Vergleich vorm Dauner Amtsgericht zum eskalierten Streit wegen Wildschadensregulierung bringt nur bedingt Ruhe nach Niederstadtfeld. Landwirte, Jagdvorstand und Ortsgemeinde sehen keine langfristige Einigung im Gerichtsentscheid.

Niederstadtfeld. (vog) "Wie bei jedem Vergleich mussten auch wir eine Faust in der Tasche machen", resümiert Landwirt Markus Haep. Der Jagdpächter muss ihm 1800 Euro der geforderten 3000 Euro Wildschäden zahlen. Im Gegenzug muss Haep 40 Prozent der Kosten des Rechtsstreits tragen. Den Rest zahlt der Jagdpächter.

Haebs Kollege Hans-Josef Becker erhält 600 der insgesamt 900 Euro Schaden. Der Streit um die Wildschäden war eskaliert (der TV berichtete). Jagdpächter Paul Isfort hatte Karl-Friedrich Schrader, pensionierte Polizeidirektor aus dem Kreis Euskirchen, als Schadensschätzer eingesetzt. Die Gräben zwischen Schrader und den Landwirten sowie dem Jagdvorsteher Peter Weber und der Ortsgemeinde wurden immer tiefer.

"In zwei Jahren werden die Karten neu gemischt"



Mittlerweile bezahlt der Pächter einen neutralen Schätzer aus der Verbandsgemeinde Gerolstein. Schrader: "Wir sind um Ruhe bemüht und wollen eine sachliche Ebene erreichen. Die Beleidigungen müssen ein Ende haben."

Er hatte gegen Haep Anzeige wegen Betrugs und gegen Becker Anzeige wegen Beleidigung gestellt. Im gerichtlichen Vergleich ist der Rückzug beider Anzeigen inbegriffen. Haep meint: "Dem hat er nur auf massiven Druck der Richterin zugebilligt." Landwirt Haep sieht skeptisch in die Zukunft: "Bis zum Ablauf des Pachtvertrages in zwei Jahren müssen wir eben eine Faust in der Tasche machen. Dann werden die Karten neu gemischt."

Peter Weber, Jagdvorsteher und Mitglied im Gemeinderat, bilanziert den Vergleich noch finsterer: "Die Vorfälle haben dazu geführt, dass die Atmosphäre zwischen Bauern und Pächter vergiftet ist sowie die Spannungen zwischen Pächter und Jagdvorstand plus Ortsgemeinde stark zugenommen haben. Eine längerfristige Zusammenarbeit ist schwer vorstellbar."

Bereits im Juni wären Vermittlungen von seiner Seite gescheitert und die Rücknahme der Anzeigen "vehement" abgelehnt worden. Außerdem wurde Weber vom Pächter im Schriftverkehr indirekt als Lügner dargestellt und massiv angegriffen. Der Jagdvorsteher sieht auch die Verbandsgemeinde (VG) Daun in der Pflicht, weil sie Vorbescheide zur Wildschadensregulierung mit "erheblichen formalen Mängeln" ausgestellt habe. Dies habe beim Vergleich zu Nachteilen für die Bauern geführt.

Der Büroleiter der VG-Verwaltung, Arnold Schneider, weist diese Vorwürfe entschieden zurück: "Das Gericht hat uns bestätigt, dass die Vorentscheide korrekt waren."

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