Verwaltungsgericht Trier: Landesjagdverband scheitert mit Einspruch gegen Bau von Windrädern in Stadtkyll

Trier/Stadtkyll · Mit einem Eilverfahren hat der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz vor dem Verwaltungsgericht in Trier den Bau und Betrieb von fünf Windrädern bei Stadtkyll zu verhindern versucht - vergeblich. Das Gericht hat den Antrag in einer mündlichen Verhandlung Anfang Dezember abgelehnt, nach Ablauf der Beschwerdefrist ist das Urteil nun rechtskräftig.

 Eines der Windräder bei Stadtkyll.TV-Foto: Fritz-Peter Linden

Eines der Windräder bei Stadtkyll.TV-Foto: Fritz-Peter Linden

Foto: (e_pruem )

Trier/Stadtkyll. Der Bau von fünf Windrädern in Stadtkyll und im Orftsteil Schönfeld ist rechtmäßig. Das Verwaltungsgericht Trier hat entschieden, dass der Einspruch des Landesjagdverbands Rheinland-Pfalz unberechtigt ist. Der Verband hatte gegen die Genehmigung der Energieanlagen durch den Landkreis Vulkaneifel geklagt.Vermeintliche Gefahr für Tiere


Die Vorwürfe: Die Windräder verstießen gegen das Baurecht, der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Obere Kyll sei nicht korrekt, und geschützte Tiere wie Rotmilane, Schwarzstörche und Fledermäuse seien durch die geplanten Rotoren gefährdet.
Die Richter der sechsten Kammer des Verwaltungsgerichts Trier schlossen sich dieser Sicht allerdings nicht an. Baurechtlich seien keine Verstöße gegen das straßenrechtliche Anbauverbot zu erkennen, teilt das Gericht in einer Pressemitteilung mit. Die Kammer habe bereits erhebliche Bedenken daran gehegt, ob die Bestimmungen des Bundesfernstraßengesetzes vom Landesjagdverband als Antragsteller im gerichtlichen Verfahren überhaupt gerügt werden könnten.Flächennutzungsplan gilt


Unabhängig davon sei bei einem Abstand der geplanten Windenergieanlagen von mehr als 100 Metern zur Bundesstraße ein solcher Verstoß aber auch nicht gegeben. Desweiteren sei die Fortschreibung des Flächennutzungsplans der VG Obere Kyll nicht zu beanstanden. Der Vulkaneifelkreis habe die Genehmigung für die Windräder zu Recht erteilt, erklärt das Gericht.
Im Laufe des gerichtlichen Verfahrens legten Experten vogel- und fledermauskundliche Gutachten vor. Die Kammer kam nach Auswertung der Gutachten zum Schluss, dass von den geplanten Windenergieanlagen aller Voraussicht nach kein erhöhtes Tötungsrisiko für Rotmilane, Schwarzstörche und geschützte Fledermausarten ausgehe.
Darum, so heißt es in der Mitteilung des Verwaltungsgerichts, bestünden insgesamt keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. aff/red

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