Urteil zur Kommunalreform: Prüm und Obere Kyll setzen Fusionsgespräche fort - Landrat befürchtet "Desaster"

Prüm · Zwangsfusion gestoppt: Der Verfassungsgerichtshof des Landes hat den Zusammenschluss der beiden Verbandsgemeinden Maikammer und Edenkoben für nichtig erklärt. In Prüm und an der Oberen Kyll sieht man die geplante Fusion der beiden Kommunen dadurch nicht gefährdet, während sie für Heinz-Peter Thiel, Landrat im Vulkaneifelkreis, gegen das Gebot des Gemeinwohls verstößt.

Prüm. "Das Urteil hat eigentlich keine Relevanz für uns", sagt Aloysius Söhngen, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Prüm und Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebunds in Rheinland-Pfalz. Die beabsichtigte Fusion zwischen den Verbandsgemeinden (VG) Prüm und Obere Kyll betreibe man weiter "wie geplant".
Die Richter in Koblenz hatten am Montag die Zwangsfusion zwischen Maikammer und Edenkoben, voriges Jahr von der Landesregierung verordnet, für verfassungswidrig erklärt (der TV berichtete): Weil die VG Maikammer, die gegen die Fusion geklagt hatte, zwar weniger Einwohner (8000) hat als vom Land für die künftigen Verwaltungseinheiten angestrebt (mindestens 12 000), dennoch aber finanziell stabil und wirtschaftlich leistungsfähig sei. Die Fusion müsse deshalb rückgängig gemacht werden.Wichtige Hinweise


Für Söhngen aber liefert das Urteil zwei weitere wichtige Hinweise. Erstens: Die Kommunalreform ist im Grundsatz nicht verfassungswidrig. Das gelte auch, so teilt das Gericht mit, für die Vorgabe des Landes, in der ersten Reformstufe nur auf Ebene der Verbandsgemeinden zu handeln. Die Verfassung gebe nicht vor, "in welcher Reihenfolge Gebietsreformen verschiedener Ebenen" vorzunehmen seien.
Und zweitens findet sich auf Seite 64 der 80-seitigen Urteilsbegründung ein Satz, der gerade für Prüm und die Obere Kyll von Bedeutung ist: Der Gefahr "eines völlig ungeeigneten Zusammenschlusses" werde dadurch begegnet, dass gesetzesgemäß "ein kreisübergreifender Zusammenschluss zugelassen werden kann, wenn innerhalb desselben Landkreises ein Zusammenschluss zu … einer Verbandsgemeinde mit ausreichender Leistungsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Verwaltungskraft nicht möglich ist". Dieser Versuch im Vulkaneifelkreis zwischen der Oberen Kyll, Gerolstein und Hillesheim ist bekannterweise nicht nur einmal gescheitert.
Zudem, sagt Söhngen, sei im Vergleich zu Maikammer ein weiterer, wesentlicher Punkt zu beachten: Die Fusion mit der Oberen Kyll geschehe, genau so wie der geplante Zusammenschluss zwischen Gerolstein und Hillesheim (plus die drei Ortsgemeinden der Oberen Kyll, die sich ebenfalls Gerolstein anschließen wollen), auf freiwilliger Basis. Außerdem stelle das Gericht klar, dass kreisübergreifende Fusionen "nicht vorab verfassungswidrig" seien.
So sieht man es auch an der Oberen Kyll: Das Gesetz zur Kommunalreform sei von den Richtern bestätigt worden - mit eben der Ausnahme Maikammer und Edenkoben, sagt Arno Fasen, Büroleiter der VG, in Vertretung von Bürgermeisterin Diane Schmitz, die derzeit in Urlaub ist. Die angestrebte Fusion mit Prüm sei rechtskonform: "Momentan haben wir alles richtig gemacht - und es kann so weiterlaufen".
Bleibt die Frage, ob der Landkreis Vulkaneifel nach diesem Urteil weiter gegen die Fusion Prüm-Obere Kyll angehen will. Von Landrat Heinz-Peter Thiel bis zur Mehrheit im Kreistag will man bekanntlich die Obere Kyll nicht nach Prüm lassen: Nein, Bedarf für rechtliche Schritte gebe es keinen, sagt Thiel auf TV-Anfrage. Allerdings sehe er "konstruktiven Gesprächsbedarf".
Einer zwischen Prüm und der Oberen Kyll geplanten "Zwitter-Gemeinde in zwei Landkreisen" stehe "die Verfassungswidrigkeit auf der Stirn geschrieben", es drohe ein "politisches Desaster". Denn eine solche Kommune verstoße gegen das Gemeinwohl und erzeuge "auf unabsehbare Zeit einen nicht vertretbaren finanziellen und personellen Mehraufwand". Freiwillige Fusionen kreiszugehöriger Kommunen hingegen, sagt Thiel, wie jene zwischen Hillesheim und Gerolstein, "werden die Unterstützung des Landkreises und selbstverständlich auch des Landrates erfahren."

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