Strenge Auflagen bei Karnevalswagen

Prüm · Die Vorbereitungen für die Karnevalsumzüge haben vielerorts bereits begonnen. Deshalb verweist die Verbandsgemeinde Prüm darauf, dass alle Wagen eine Betriebserlaubnis oder ein Gutachten haben müssen.

Prüm. Die Karnevalssession läuft, und in den Orten der Verbandsgemeinde (VG) Prüm sind viele Wagenbauer wieder dabei, ihre Gefährte für den Umzug am Rosenmontag oder an einem anderen Tag vorzubereiten.
Dabei sind aber wieder die Regeln zur Sicherheit zu beachten, teilt die VG mit. Gruppen, die mit einem Wagen teilnehmen möchten, finden alles auf dem "Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen".
So benötigen Zugwagen, bei denen die Betriebserlaubnis durch Auf- und Umbauten erloschen ist, ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen - dies, heißt es bei der VG, "ist häufig oder gar der Regelfall".
Das Merkblatt kann im Internet unter www.pruem.de heruntergeladen oder per Anruf bei der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Ordnungsamt, unter Telefon 06551/943104 angefordert werden.
Auf der anderen Seite sind die Organisatoren der Karnevalsumzüge dazu verpflichtet, nur solche Wagen zuzulassen, die über eine gültige Betriebserlaubnis verfügen oder ein Gutachten eines anerkannten Sachverständigen.
Es sei wichtig, dass Gruppen, die mit einem Wagen am Umzug teilnehmen möchten, "bereits frühzeitig Kontakt mit einem amtlich anerkannten Sachverständigen aufnehmen. So ist zum einen gewährleistet, dass der Sachverständige weiß, von welchen Wagen eine Abnahme erfolgen soll und die Gruppe weiß, wie lange sie für den Wagenbau bis zur Abnahme Zeit hat."
Gruppen können sich auch zusammenschließen, damit Kosten, etwa für die Anfahrt des Gutachters, gespart werden.
Das Gutachten oder eine Kopie davon ist zusammen mit der Anmeldung an den Karnevalsverein zu senden, bei dem die Gruppe am Umzug teilnehmen will. Liegt das Dokument dem Veranstalter nicht rechtzeitig vor, wird der Zugwagen von der Teilnahme ausgeschlossen.
Die VG bittet um Verständnis dafür, "dass sich Polizei und Ordnungsbehörde zur Gewährleistung der Sicherheit für Zugwagenführer, Zugteilnehmer und Umzugsbesucher dazu entschlossen haben, die Vorlage der Gutachten von den Veranstaltern zu verlangen". red

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