EXTRA

Gefährdungsgebiet Die verschärften Bestimmungen zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit gelten bis auf Weiteres in folgenden Ortschaften:LANDKREIS DAUN: Alle 14 Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde (VG) Obere Kyll, dazu in der VG Gerolstein die Gemeinden Duppach und Kalenborn-Scheuern sowie in der VG Hillesheim Basberg, Berndorf, Oberbettingen, Wiesbaum und die Stadt Hillesheim.LANDKREIS BITBURG-PRÜM: In der VG Prüm die Gemeinden Auw, Buchet, Gondenbrett, Kleinlangenfeld, Neuendorf, Oberlascheid, Olzheim, Roth, Schwirzheim und Weinsheim.

Zu den Schutzregeln gehören ein Transportverbot für virusempfängliche Tiere, regelmäßige Untersuchungen, nächtliche Stallpflicht oder ersatzweise Insektizidbehandlung. Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 25 000 Euro geahndet werden.(cus)

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